Untercodes
C69.0
Bösartige Neubildung: Konjunktiva
Abrechnungsfähig
C69.1
Bösartige Neubildung: Kornea
Abrechnungsfähig
C69.2
Bösartige Neubildung: Retina
Abrechnungsfähig
C69.3
Bösartige Neubildung: Chorioidea
Abrechnungsfähig
C69.4
Bösartige Neubildung: Ziliarkörper
Abrechnungsfähig
C69.5
Bösartige Neubildung: Tränendrüse und Tränenwege
Abrechnungsfähig
C69.6
Bösartige Neubildung: Orbita
Abrechnungsfähig
C69.8
Bösartige Neubildung: Auge und Augenanhangsgebilde, mehrere Teilbereiche überlappend
Abrechnungsfähig
C69.9
Bösartige Neubildung: Auge, nicht näher bezeichnet
Abrechnungsfähig
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Was bedeutet C69
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Quelle: BfArM, ICD-10-GM Version 2024. Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung.