H90.7

Kombinierter einseitiger Hörverlust durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung bei nicht eingeschränktem Hörvermögen der anderen Seite

Abrechnungsfähig

Alphabetisches Verzeichnis

  • Kombinierte einseitige Schwerhörigkeit durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung
  • Kombinierte einseitige Taubheit durch Schallleitungs- und Schallempfindungsstörung

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Quelle: BfArM, ICD-10-GM Version 2024. Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung.