T54.2
Toxische Wirkung: Ätzende Säuren und säureähnliche Substanzen
Abrechnungsfähig
Alphabetisches Verzeichnis
- Oxalsäurevergiftung
- Phosphornekrose
- Toxische Wirkung von Salzsäure
- Toxische Wirkung von Schwefelsäure
- Oxalsäureintoxikation
Verwandte Codes
T51.0
Toxische Wirkung: Äthanol
Abrechnungsfähig
T51.1
Toxische Wirkung: Methanol
Abrechnungsfähig
T51.2
Toxische Wirkung: 2-Propanol
Abrechnungsfähig
T51.3
Toxische Wirkung: Fuselöl
Abrechnungsfähig
T51.8
Toxische Wirkung: Sonstige Alkohole
Abrechnungsfähig
T51.9
Toxische Wirkung: Alkohol, nicht näher bezeichnet
Abrechnungsfähig
T52.0
Toxische Wirkung: Erdölprodukte
Abrechnungsfähig
T52.1
Toxische Wirkung: Benzol
Abrechnungsfähig
T52.2
Toxische Wirkung: Benzol-Homologe
Abrechnungsfähig
T52.3
Toxische Wirkung: Glykole
Abrechnungsfähig
T52.4
Toxische Wirkung: Ketone
Abrechnungsfähig
T52.8
Toxische Wirkung: Sonstige organische Lösungsmittel
Abrechnungsfähig
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Was bedeutet T54.2
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Quelle: BfArM, ICD-10-GM Version 2024. Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung.