Z03.6

Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen

Abrechnungsfähig

Alphabetisches Verzeichnis

  • Abklärung bei angeblichem Verdacht auf Selbstbeschädigung
  • Abklärung bei angeblichem Verdacht auf Selbsttötung
  • Abklärung bei angeblichem Verdacht auf Selbstvergiftung
  • Abklärung bei unerwünschter Nebenwirkung eines Arzneimittels
  • Abklärung der toxischen Wirkungen einer aufgenommenen Substanz

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Quelle: BfArM, ICD-10-GM Version 2024. Die Erstellung erfolgt unter Verwendung der maschinenlesbaren Fassung.