AA.15.0090

Ärztliche Leistungen im Auftrag des Versicherers in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min.

Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer (0001)
Pflichtleistung-
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]1.73
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0

Medizinische Interpretation

Gilt für vom Versicherer verlangte Leistungen (Rückfragen zu Kostengutsprachen, schriftliche und mündliche Auskünfte zu medizinischen Fragestellungen, Aktenstudium).

Gilt nicht für vom Versicherer verlangte Auskünfte, Ergänzungen oder Rückfragen für fehlende, ungenaue oder unvollständige Angaben zu deren Übermittlung der Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet ist (z.B. limitierte SL-Medikamente).

Für Berichte an den Versicherer siehe (AA.25.0030).

Kumulationsregeln

Ausschluss (1)

  • AA.25.0030Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Versicherers, pro 1 Min.

Leistungsgruppen

  • LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]

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Was bedeutet AA.15.0090

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026