AA.25.0050
Ärztliches Gutachten, pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer (0001)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]0
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]0
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Medizinische Interpretation
Unter Gutachten versteht man eine im Auftrag vorgenommene Beurteilung durch einen für die Fragestellung(en) ausgewiesenen Facharzt hinsichtlich grundsätzlicher und/oder umstrittener Probleme von Krankheit, Unfall und von versicherungsspezifischen Fragen, auch ohne direkten Bezug zur aktuellen Behandlungssituation des Versicherten. Die Modalitäten (Schwierigkeitsgrad des Gutachtens: Aktenstudium, Würdigung der Vorbefunde, Extraleistungen, Recherche, Beurteilung und Beantwortung der Fragen, Abgabefrist, Abrechnung) werden vorgängig zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart.
Die Abrechnung des Gutachtens erfolgt gemäss Vereinbarung mit dem Kostenträger/Auftraggeber und ist diesem in Rechnung zu stellen.
Das Gutachten ist von der konsiliarischen Beratung zu unterscheiden, die der Beratung des behandelnden Arztes in der aktuellen Entscheidungssituation hinsichtlich Diagnose und/oder Therapie und/oder Prognose dient.
Die Abrechnung des Gutachtens erfolgt gemäss Vereinbarung mit dem Kostenträger/Auftraggeber und ist diesem in Rechnung zu stellen.
Das Gutachten ist von der konsiliarischen Beratung zu unterscheiden, die der Beratung des behandelnden Arztes in der aktuellen Entscheidungssituation hinsichtlich Diagnose und/oder Therapie und/oder Prognose dient.
Kumulationsregeln
Ausschluss (5)
- AA.25.0010Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden eines anderen Arztes, eines Therapeuten oder der Pflege, pro 1 Min.
- AA.25.0020Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Patienten oder eines Angehörigen, pro 1 Min.
- AA.25.0030Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Versicherers, pro 1 Min.
- EA.00.0230Erstellung eines ärztlichen Berichts durch den Facharzt, pro 1 Min.
- EA.00.0240Erstellung eines ärztlichen Berichts durch den Facharzt zur Verlängerung der Psychotherapie, pro 1 Min.
Wechselseitiger Ausschluss (2)
- AA.25.0050Ärztliches Gutachten, pro 1 Min.
- AA.25.0050Ärztliches Gutachten, pro 1 Min.
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
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Was bedeutet AA.25.0050
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026