AA.30.0020
Dringlichkeits-Pauschale B, Mo-Fr 19-22 Uhr, Sa 12-19 Uhr, So 7-19 Uhr
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
Sparte- (9998)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]37.31
Technische Leistung (TL) [TP]0
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]0
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 1 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Gilt für Konsultationen, die wegen Dringlichkeit durchgeführt werden. Dabei gelten nachfolgende Dringlichkeitskriterien.
**Definition Dringlichkeit (tarifarisch):**
Die Dringlichkeit liegt vor, wenn der Arzt bzw. eine nichtärztliche Gesundheitsfachperson eine Behandlung innert 2 Stunden als medizinisch notwendig erachtet. Die folgenden tarifarischen Dringlichkeitskriterien müssen kumulativ erfüllt sein:.
- Medizinisch notwendig
- Persönlich-physischer Arzt-Patienten-Kontakt. *Ausnahme:* vergebliche Fahrt zum Ereignisort.
- Der Patient muss spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Kenntnis der Dringlichkeit behandelt werden
Die Behandlung von nicht angemeldeten Patienten gilt nicht generell als dringlich und berechtigt nicht generell zur Verrechnung der Dringlichkeits-Pauschale.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, persönlich-physischer Arzt-Patienten-Kontakts (Ausnahme: Bei einem dringlichen Besuch gilt die Startzeit).
**Definition Dringlichkeit (tarifarisch):**
Die Dringlichkeit liegt vor, wenn der Arzt bzw. eine nichtärztliche Gesundheitsfachperson eine Behandlung innert 2 Stunden als medizinisch notwendig erachtet. Die folgenden tarifarischen Dringlichkeitskriterien müssen kumulativ erfüllt sein:.
- Medizinisch notwendig
- Persönlich-physischer Arzt-Patienten-Kontakt. *Ausnahme:* vergebliche Fahrt zum Ereignisort.
- Der Patient muss spätestens innerhalb von 2 Stunden nach Kenntnis der Dringlichkeit behandelt werden
Die Behandlung von nicht angemeldeten Patienten gilt nicht generell als dringlich und berechtigt nicht generell zur Verrechnung der Dringlichkeits-Pauschale.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, persönlich-physischer Arzt-Patienten-Kontakts (Ausnahme: Bei einem dringlichen Besuch gilt die Startzeit).
Kumulationsregeln
Ausschluss (8)
- AA.30.0010Dringlichkeits-Pauschale A, Mo-Fr 7-19 Uhr, Sa 7-12 Uhr
- AA.30.0030Notfall-Pauschale C, Mo-Fr 7-19 Uhr, Sa 7-12 Uhr
- AA.30.0040Notfall-Pauschale D, Mo-Fr 19-22 Uhr, Sa 12-19 Uhr, So 7-19 Uhr
- AA.30.0060Notfall-Pauschale E, Mo-Fr 22-7 Uhr, Sa und So 19-7 Uhr
- AA.30.0080Notfall-Pauschale F für telemedizinische Konsultationen, Mo-Fr 19-22 Uhr, Sa 12-19 Uhr, So 7-19 Uhr
- AA.30.0100Notfall-Pauschale G für telemedizinische Konsultationen, Mo-Fr 22-7 Uhr, Sa und So 19-7 Uhr
- EA.00.0120Telemedizinische zeitversetzte Diagnostik und/oder Therapie durch den Facharzt
- EA.00.0130Telemedizinische zeitgleiche Krisenintervention durch den Facharzt, pro 1 Min.
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
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Was bedeutet AA.30.0020
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026