AA.30.0030
Notfall-Pauschale C, Mo-Fr 7-19 Uhr, Sa 7-12 Uhr
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
Sparte- (9998)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]41.45
Technische Leistung (TL) [TP]0
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]0
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 1 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Gilt für Konsultationen, die unverzüglich durchgeführt werden müssen. Dabei gelten nachfolgende Notfallkriterien.
**Definition Notfall (tarifarisch):**
Die Notfallkriterien sind erfüllt, wenn der Arzt bzw. eine nichtärztliche Gesundheitsfachperson feststellt, dass unabhängig von der auslösenden Ursache beim Patienten einer Störung der vitalen Funktionen ausgebildet, anzunehmen respektive nicht auszuschliessen ist. Dies gilt auch für Patienten, bei denen eine akute Erkrankung, ein Trauma oder eine Vergiftung eine Organschädigung hervorrufen oder zur Folge haben kann. Im Bereich der Psychiatrie gilt die Definition der Krisenintervention gemäss Kapitelinterpretation 2 EA. Zudem müssen die folgenden tarifarischen Notfallkriterien kumulativ erfüllt sein:
- Der Arzt befasst sich verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
- Es wird ein persönlich-physischer Arzt-Patienten-Kontakt vorausgesetzt. *Ausnahme:*
- vergebliche Fahrt zum Ereignisort.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, persönlich-physischen Arzt-Patienten-Kontakts. *Ausnahme:*
- bei einem Notfallbesuch gilt die Startzeit.
Bei ausschliesslich telemedizinischen Konsultationen - ohne anschliessenden persönlich-physischen Arzt-Patienten-Kontakt - kommen (AA.30.0080) und (AA.30.0090) bzw. (AA.30.0100) und (AA.30.0110) zur Abrechnung.
Bei Einsätzen im Spital gilt: Der Belegarzt begibt sich für den ungeplanten, notfallmässigen Einsatz ausserhalb von geplanten Arbeits- resp. Dienstzeiten, Pikettdienst für einen von ihm behandelten Patienten von ausserhalb ins Spital. Hiermit abgegolten ist auch die Wegzeit (AA.00.0050) und (EA.00.0100); diese kann nicht separat abgerechnet werden. Belegärzte, welche vom Spital ganz oder teilweise fix besoldet sind, haben kein Anrecht auf Verrechnung dieser Tarifposition.
Die Erstversorgung in der Notfallaufnahme des Spitals muss ohne nicht fix besoldete Belegärzte gewährleistet sein. Die Notfallaufnahme des Spitals darf nicht ausschliesslich mit Belegärzten aufrechterhalten werden, die nicht fix besoldet sind.
**Definition Notfall (tarifarisch):**
Die Notfallkriterien sind erfüllt, wenn der Arzt bzw. eine nichtärztliche Gesundheitsfachperson feststellt, dass unabhängig von der auslösenden Ursache beim Patienten einer Störung der vitalen Funktionen ausgebildet, anzunehmen respektive nicht auszuschliessen ist. Dies gilt auch für Patienten, bei denen eine akute Erkrankung, ein Trauma oder eine Vergiftung eine Organschädigung hervorrufen oder zur Folge haben kann. Im Bereich der Psychiatrie gilt die Definition der Krisenintervention gemäss Kapitelinterpretation 2 EA. Zudem müssen die folgenden tarifarischen Notfallkriterien kumulativ erfüllt sein:
- Der Arzt befasst sich verzugslos mit dem Patienten bzw. sucht ihn auf.
- Es wird ein persönlich-physischer Arzt-Patienten-Kontakt vorausgesetzt. *Ausnahme:*
- vergebliche Fahrt zum Ereignisort.
Für die Entschädigung massgebend ist der Zeitpunkt des ersten, persönlich-physischen Arzt-Patienten-Kontakts. *Ausnahme:*
- bei einem Notfallbesuch gilt die Startzeit.
Bei ausschliesslich telemedizinischen Konsultationen - ohne anschliessenden persönlich-physischen Arzt-Patienten-Kontakt - kommen (AA.30.0080) und (AA.30.0090) bzw. (AA.30.0100) und (AA.30.0110) zur Abrechnung.
Bei Einsätzen im Spital gilt: Der Belegarzt begibt sich für den ungeplanten, notfallmässigen Einsatz ausserhalb von geplanten Arbeits- resp. Dienstzeiten, Pikettdienst für einen von ihm behandelten Patienten von ausserhalb ins Spital. Hiermit abgegolten ist auch die Wegzeit (AA.00.0050) und (EA.00.0100); diese kann nicht separat abgerechnet werden. Belegärzte, welche vom Spital ganz oder teilweise fix besoldet sind, haben kein Anrecht auf Verrechnung dieser Tarifposition.
Die Erstversorgung in der Notfallaufnahme des Spitals muss ohne nicht fix besoldete Belegärzte gewährleistet sein. Die Notfallaufnahme des Spitals darf nicht ausschliesslich mit Belegärzten aufrechterhalten werden, die nicht fix besoldet sind.
Kumulationsregeln
Ausschluss (8)
- AA.30.0010Dringlichkeits-Pauschale A, Mo-Fr 7-19 Uhr, Sa 7-12 Uhr
- AA.30.0020Dringlichkeits-Pauschale B, Mo-Fr 19-22 Uhr, Sa 12-19 Uhr, So 7-19 Uhr
- AA.30.0040Notfall-Pauschale D, Mo-Fr 19-22 Uhr, Sa 12-19 Uhr, So 7-19 Uhr
- AA.30.0060Notfall-Pauschale E, Mo-Fr 22-7 Uhr, Sa und So 19-7 Uhr
- AA.30.0080Notfall-Pauschale F für telemedizinische Konsultationen, Mo-Fr 19-22 Uhr, Sa 12-19 Uhr, So 7-19 Uhr
- AA.30.0100Notfall-Pauschale G für telemedizinische Konsultationen, Mo-Fr 22-7 Uhr, Sa und So 19-7 Uhr
- EA.00.0120Telemedizinische zeitversetzte Diagnostik und/oder Therapie durch den Facharzt
- EA.00.0130Telemedizinische zeitgleiche Krisenintervention durch den Facharzt, pro 1 Min.
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
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Was bedeutet AA.30.0030
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026