Kapitel AK
Nichtärztliche Grundleistungen
2 Unterkapitel · 17 Codes
Kapitelinterpretation
Grundsatz
Gilt für Tätigkeiten, die von nichtärztlichen Fachpersonen auf Anordnung des Arztes selbstständig erbracht werden.
Die Tarifpositionen sind nicht anwendbar für Leistungen, welche im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden. Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Tarifposition inkludiert.
Die Tarifpositionen sind nicht anwendbar für Leistungen, welche im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden. Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Tarifposition inkludiert.
Unterkapitel in diesem Kapitel
Kumulationsregeln
Ausschluss (1)
- JV.10.0030Nichtärztliche therapeutische Pherese, pro 1 Min.
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026