AK.00.0120
Nichtärztliche überwachte Medikamentenverabreichung
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer (0001)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]8.64
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]5
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 2 pro Tag
Medizinische Interpretation
Gilt für die nichtärztliche überwachte Medikamentenverabreichung im Rahmen einer Behandlung einer Suchtkrankheit.
Nur verrechenbar, falls die Medikamentenverabreichung ohne ärztliche Beratung erfolgt.
Nur verrechenbar, falls die Medikamentenverabreichung ohne ärztliche Beratung erfolgt.
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
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Was bedeutet AK.00.0120
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026