Kapitel AM

Ärztliche und nichtärztliche Betreuung/Überwachung

5 Unterkapitel · 20 Codes

Kapitelinterpretation

Leistungen in Betreuungs- und Überwachungsstationen

Die massgebliche Zeit für die Abrechnung für die nichtärztliche Überwachung beginnt mit dem Eintreffen des Patienten in der eigentlichen Überwachungsinfrastruktur.
Gilt nicht für:
  • Leistungen, welche im Wartezimmer erbracht werden
  • Organisatorisch bedingte Wartezeiten
  • Wegzeiten der Patienten bis zur Überwachsungsinfrastruktur
  • Leistungen, welche im OP erbracht werden

Spezifisch tarifierte nichtärztliche Grundleistungen aus dem Kapitel AK dürfen während einer Betreuung und/oder Überwachung nicht zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

Anästhesieformen

Unter dem verwendeten Begriff Lokalanästhesie ist eine Oberflächen- bzw. Infiltrationsanästhesie zu verstehen, nicht aber die zum Teil auch unter diesem Begriff subsummierte Regionalanästhesie.

Ärztliche Leistungen

Ärztliche Leistungen im Rahmen Überwachung sind über die (AM.05.0020) abgebildet. Erfasst wird der effektive Zeitaufwand der am Patient erbracht wird.

Unterkapitel in diesem Kapitel

AM.00

Nichtspezialisierte Betreuung / Überwachung

1 Codes · 1 H

AM.05

Spezialisierte Überwachung vor / nach Infusionen

9 Codes · 3 H · 6 Z

AM.10

Spezialisierte Überwachung vor / nach Eingriffen in Regional- oder Allgemeinanästhesie

8 Codes · 4 H · 4 Z

AM.15

Spezialisierte Überwachung nach Interventionen mit Sedation und / oder Lokalanästhesie

1 Codes · 1 H

AM.20

Ärztliche Leistung im Rahmen der spezialisierten, nichtärztlichen Überwachung

1 Codes · 1 H

Kumulationsregeln

Ausschluss (12)

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026