AM.05.0010
Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, 1 Substanz, einfache Zubereitung, einfacher Zugang, erste 30 Min.
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteÜberwachung, Sockelzeit (6007)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]76.30
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]30
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]—
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 1 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Gilt für medizinisch notwendige vorbereitende Tätigkeiten, die von nichtärztlichen Fachpersonen auf Anordnung des Arztes in Zusammenhang mit der Verabreichung von Biotherapeutika, Antimikrobielle Substanzen, Immunologika oder Chemotherapeutika bzw. bei endokrinologischen oder neurologischen Funktionstests vor Beginn einer Betreuung mit notwendiger Überwachung der Vitalparameter und Notfallbereitschaft selbstständig erbracht werden:
- Vorbereitung des Patienten für die Infusion oder die endokrinologischen Tests,
- Blutentnahmen,
- Verabreichung Prämedikation,
- Gefässzugang,
- Vorbereiten der Testsubstanz bzw. des Medikaments.
Gilt für 1 Substanz mit einfacher Zubereitung (z.B. Aufziehen ohne spezielle Schutzvorkehrungen) und einfachem Zugang (z.B. Venflon oder Butterfly).
Nicht anwendbar für Leistungen, welche im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden.
Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert.
Weitere Nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Gilt nicht für:
- Leistungen welche im Wartezimmer erbracht werden
- Organisatorisch bedingte Wartezeiten.
- Vorbereitung des Patienten für die Infusion oder die endokrinologischen Tests,
- Blutentnahmen,
- Verabreichung Prämedikation,
- Gefässzugang,
- Vorbereiten der Testsubstanz bzw. des Medikaments.
Gilt für 1 Substanz mit einfacher Zubereitung (z.B. Aufziehen ohne spezielle Schutzvorkehrungen) und einfachem Zugang (z.B. Venflon oder Butterfly).
Nicht anwendbar für Leistungen, welche im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden.
Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert.
Weitere Nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Gilt nicht für:
- Leistungen welche im Wartezimmer erbracht werden
- Organisatorisch bedingte Wartezeiten.
Kumulationsregeln
Ausschluss (2)
- AM.05.0090Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, 1-2 Substanzen, komplexe Zubereitung oder komplexer Zugang, erste 45 Min.
- AM.05.0100Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, ab 2 Substanzen, komplexe Zubereitung und komplexer Zugang, erste 60 Min.
Einschluss (3)
- AM.05.0020Ärztliche Leistung im Rahmen der spezialisierten, nichtärztlichen Überwachung, pro 1 Min.
- AR.00.0380Wechselzeit spezialisierte, nichtärztliche Überwachung, <60 Minuten Überwachung
- AR.00.0400Wechselzeit spezialisierte, nichtärztliche Überwachung, >=60 Minuten Überwachung
Hierarchie
- Zuschlagsleistung: AM.05.0030 — + %-Zuschlag für Leistungen am Patienten unter Kontaktisolation während Sockelzeit Überwachung
- Zuschlagsleistung: AM.05.0040 — + Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, geringe Betreuungsintensität, pro weitere 15 Min.
- Zuschlagsleistung: AM.05.0050 — + Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, mittlere Betreuungsintensität, pro weitere 15 Min.
- Zuschlagsleistung: AM.05.0070 — + Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, hohe Betreuungsintensität, pro weitere 15 Min.
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
Haben Sie Fragen zu diesem Code?
Was bedeutet AM.05.0010
14 Tage kostenlos testen — keine Kreditkarte nötig
Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026