AM.05.0020
Ärztliche Leistung im Rahmen der spezialisierten, nichtärztlichen Überwachung, pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
Sparte- (9998)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]0
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]0
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Medizinische Interpretation
Gilt für alle ärztlichen Leistungen im Zusammenhang mit spezialisierter nichtärztlicher Überwachung:
- Bei der Verabreichung von Biotherapeutika, Antimikrobielle Substanzen oder Chemotherapeutika bzw. bei endokrinologischen Funktionstests
- Nach Eingriffen in Regional- oder Allgemeinanästhesie
- Nach Interventionen mit Sedation und/oder Lokalanästhesie.
- Bei der Verabreichung von Biotherapeutika, Antimikrobielle Substanzen oder Chemotherapeutika bzw. bei endokrinologischen Funktionstests
- Nach Eingriffen in Regional- oder Allgemeinanästhesie
- Nach Interventionen mit Sedation und/oder Lokalanästhesie.
Kumulationsregeln
Ausschluss (1)
- AM.00.0010Nichtärztliche, nichtspezialisierte Betreuung / Überwachung, pro 15 Min.
Einschluss (6)
- AM.05.0010Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, 1 Substanz, einfache Zubereitung, einfacher Zugang, erste 30 Min.
- AM.05.0090Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, 1-2 Substanzen, komplexe Zubereitung oder komplexer Zugang, erste 45 Min.
- AM.05.0100Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, ab 2 Substanzen, komplexe Zubereitung und komplexer Zugang, erste 60 Min.
- AM.10.0020Nichtärztliche Überwachung nach Eingriffen in Regional- oder Allgemeinanästhesie, erste 30 Min.
- AM.10.0060Nichtärztliche Überwachung nach Eingriffen in Regional- oder Allgemeinanästhesie, bei Kindern bis 16 Jahren, erste 60 Min.
- AM.15.0010Nichtärztliche Überwachung nach Interventionen mit Sedation und/oder Lokalanästhesie, pro 1 Min.
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
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Was bedeutet AM.05.0020
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026