AM.05.0050
+ Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, mittlere Betreuungsintensität, pro weitere 15 Min.
Zuschlagsleistung
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypZuschlagsleistung (Z)
SparteÜberwachung, spezialisiert, mittlere Betreuungsintensität (6004)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]16.41
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]15
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 32 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Gilt für Substanzen die eine mittlere Betreuungsintensität voraussetzen:
Als Grundsatz gilt, dass die nichtärztlichen Betreuungspersonen während 15 Minuten Liegezeit mindestens 5 Minuten aber weniger als 10 Minuten am Patienten beschäftigt sein müssen. Die Betreuung des Patienten muss dokumentiert werden.
Gilt für medizinisch notwendige Tätigkeiten, die von nichtärztlichen Fachpersonen auf Anordnung des Arztes in Zusammenhang mit der Verabreichung von Biotherapeutika, Antimikrobielle Substanzen oder Chemotherapeutika bzw. bei endokrinologischen oder neurologischen Funktionstests selbstständig erbracht werden.
Gilt ab dem Start der Infusion bzw. des Tests und unter anderem für folgende nichtärztliche Tätigkeiten:
- Verabreichung der Testsubstanz bzw. des Medikaments,
- Blutentnahmen während Therapie oder Test,
- Vorbereitung weiterer Testsubstanzen oder Medikamenten,
- Injektionen,
- Wechseln von Infusionen,
- Überwachung von Vitalzeichen,
- Information und Anweisung des Patienten und Angehörige zum Austritt und Nachbehandlung.
Weitere Nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Nicht anwendbar für Leistungen, welche im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden.
Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert.
Gilt nicht für:
- Leistungen welche im Wartezimmer erbracht werden
- Organisatorisch bedingte Wartezeiten.
Als Grundsatz gilt, dass die nichtärztlichen Betreuungspersonen während 15 Minuten Liegezeit mindestens 5 Minuten aber weniger als 10 Minuten am Patienten beschäftigt sein müssen. Die Betreuung des Patienten muss dokumentiert werden.
Gilt für medizinisch notwendige Tätigkeiten, die von nichtärztlichen Fachpersonen auf Anordnung des Arztes in Zusammenhang mit der Verabreichung von Biotherapeutika, Antimikrobielle Substanzen oder Chemotherapeutika bzw. bei endokrinologischen oder neurologischen Funktionstests selbstständig erbracht werden.
Gilt ab dem Start der Infusion bzw. des Tests und unter anderem für folgende nichtärztliche Tätigkeiten:
- Verabreichung der Testsubstanz bzw. des Medikaments,
- Blutentnahmen während Therapie oder Test,
- Vorbereitung weiterer Testsubstanzen oder Medikamenten,
- Injektionen,
- Wechseln von Infusionen,
- Überwachung von Vitalzeichen,
- Information und Anweisung des Patienten und Angehörige zum Austritt und Nachbehandlung.
Weitere Nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Nicht anwendbar für Leistungen, welche im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden.
Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert.
Gilt nicht für:
- Leistungen welche im Wartezimmer erbracht werden
- Organisatorisch bedingte Wartezeiten.
Hierarchie
- Hauptleistung: AM.05.0010 — Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, 1 Substanz, einfache Zubereitung, einfacher Zugang, erste 30 Min.
- Hauptleistung: AM.05.0090 — Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, 1-2 Substanzen, komplexe Zubereitung oder komplexer Zugang, erste 45 Min.
- Hauptleistung: AM.05.0100 — Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, ab 2 Substanzen, komplexe Zubereitung und komplexer Zugang, erste 60 Min.
- Zuschlagsleistung: AM.05.0060 — + %-Zuschlag für Leistungen am Patienten unter Kontaktisolation bei mittlerer Betreuungsintensität
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
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Was bedeutet AM.05.0050
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026