AM.05.0100

Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, ab 2 Substanzen, komplexe Zubereitung und komplexer Zugang, erste 60 Min.

Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteÜberwachung, Sockelzeit (6007)
Pflichtleistung-
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]152.61
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]60
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 1 pro Sitzung

Medizinische Interpretation

Gilt für medizinisch notwendige vorbereitende Tätigkeiten, die von nichtärztlichen Fachpersonen auf Anordnung des Arztes in Zusammenhang mit der Verabreichung von Biotherapeutika, Antimikrobielle Substanzen, Immunologika oder Chemotherapeutika bzw. bei endokrinologischen oder neurologischen Funktionstests vor Beginn einer Betreuung mit notwendiger Überwachung der Vitalparameter und Notfallbereitschaft selbstständig erbracht werden:

- Vorbereitung des Patienten für die Infusion oder die endokrinologischen Tests,
- Blutentnahmen,
- Verabreichung Prämedikation,
- Gefässzugang,
- Vorbereiten der Testsubstanz bzw. des Medikaments.


Gilt für mehrere Substanzen mit komplexer Zubereitung (z.B. mehr-minütiges Auflösen und Aufziehen oder Laminar-Flow) und komplexem Zugang (z.B. PICC-Line-Katheter oder Port-a-Cath).



Nicht anwendbar für Leistungen, welche im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden.

Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert.

Weitere Nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.


Gilt nicht für:


- Leistungen welche im Wartezimmer erbracht werden
- Organisatorisch bedingte Wartezeiten.

Kumulationsregeln

Ausschluss (2)

  • AM.05.0010Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, 1 Substanz, einfache Zubereitung, einfacher Zugang, erste 30 Min.
  • AM.05.0090Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, 1-2 Substanzen, komplexe Zubereitung oder komplexer Zugang, erste 45 Min.

Einschluss (3)

  • AM.05.0020Ärztliche Leistung im Rahmen der spezialisierten, nichtärztlichen Überwachung, pro 1 Min.
  • AR.00.0380Wechselzeit spezialisierte, nichtärztliche Überwachung, <60 Minuten Überwachung
  • AR.00.0400Wechselzeit spezialisierte, nichtärztliche Überwachung, >=60 Minuten Überwachung

Hierarchie

  • Zuschlagsleistung: AM.05.0030 — + %-Zuschlag für Leistungen am Patienten unter Kontaktisolation während Sockelzeit Überwachung
  • Zuschlagsleistung: AM.05.0040 — + Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, geringe Betreuungsintensität, pro weitere 15 Min.
  • Zuschlagsleistung: AM.05.0050 — + Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, mittlere Betreuungsintensität, pro weitere 15 Min.
  • Zuschlagsleistung: AM.05.0070 — + Spezialisierte nichtärztliche Überwachung, hohe Betreuungsintensität, pro weitere 15 Min.

Leistungsgruppen

  • LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
  • LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]

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Was bedeutet AM.05.0100

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026