AM.15.0010
Nichtärztliche Überwachung nach Interventionen mit Sedation und/oder Lokalanästhesie, pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteÜberwachung, spezialisiert, geringe Betreuungsintensität (6005)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]0.61
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]—
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 480 pro Tag
Medizinische Interpretation
Gilt für Tätigkeiten, die von nichtärztlichen Fachpersonen auf Anordnung des Arztes selbstständig erbracht werden.
Nicht anwendbar für Leistungen, welche im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden.
Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert.
Gilt unter anderem für folgende überwachende und betreuende nichtärztliche Tätigkeiten:
- Leistungen der Grundpflege, Medikation
- Blutentnahmen
- Injektionen und Infusionen
- Überwachung von Vitalzeichen
- Behandlungen wie Absaugen oral/nasal, O2-Verabreichung, Drainage/Spülung kontrollieren/entfernen, Katheter Legen/entfernen
- Wundbehandlung, Wundpflege, Verbandwechsel und Entfernung Verbände
- Information und Anweisung des Patienten und Angehörige zum Austritt und Nachbehandlung
Gilt nicht für:
- Organisatorisch verursachte Wartezeiten
- allgemeine nichtärztliche Leistungen wie Lagerung des Patienten
- Bereitstellen der technischen Geräte (Mikroskop usw.)
- Kontrolle der Dokumente, Berichte, Röntgenbilder, Implantate, Instrumentarium
- Händewaschen, Abdecken
- Einrichten der Arbeitsstelle ( Videoturm, Röntgen, Spülsysteme usw.)
- Umlagern
- Verband anlegen (z.B. Ortho Gilet)
- Kontrolle vor Verlegung auf die nachbetreuende Station
Gilt nicht für Leistungen, welche im Wartezimmer erbracht werden.
Weitere Nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Nicht anwendbar für Leistungen, welche im Zusammenhang mit ärztlichen Leistungen durch nichtärztliches Personal erbracht werden.
Diese Leistungen sind in der IPL der entsprechenden ärztlichen Leistung inkludiert.
Gilt unter anderem für folgende überwachende und betreuende nichtärztliche Tätigkeiten:
- Leistungen der Grundpflege, Medikation
- Blutentnahmen
- Injektionen und Infusionen
- Überwachung von Vitalzeichen
- Behandlungen wie Absaugen oral/nasal, O2-Verabreichung, Drainage/Spülung kontrollieren/entfernen, Katheter Legen/entfernen
- Wundbehandlung, Wundpflege, Verbandwechsel und Entfernung Verbände
- Information und Anweisung des Patienten und Angehörige zum Austritt und Nachbehandlung
Gilt nicht für:
- Organisatorisch verursachte Wartezeiten
- allgemeine nichtärztliche Leistungen wie Lagerung des Patienten
- Bereitstellen der technischen Geräte (Mikroskop usw.)
- Kontrolle der Dokumente, Berichte, Röntgenbilder, Implantate, Instrumentarium
- Händewaschen, Abdecken
- Einrichten der Arbeitsstelle ( Videoturm, Röntgen, Spülsysteme usw.)
- Umlagern
- Verband anlegen (z.B. Ortho Gilet)
- Kontrolle vor Verlegung auf die nachbetreuende Station
Gilt nicht für Leistungen, welche im Wartezimmer erbracht werden.
Weitere Nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Kumulationsregeln
Einschluss (3)
- AM.05.0020Ärztliche Leistung im Rahmen der spezialisierten, nichtärztlichen Überwachung, pro 1 Min.
- AR.00.0380Wechselzeit spezialisierte, nichtärztliche Überwachung, <60 Minuten Überwachung
- AR.00.0400Wechselzeit spezialisierte, nichtärztliche Überwachung, >=60 Minuten Überwachung
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026