Kapitel AP

Verbände

3 Unterkapitel · 15 Codes

Kapitelinterpretation

Kleinverbände

Das Anlegen von Kleinverbänden (z.B. Schnellverbände nach Blutentnahmen/Injektionen) sind im Kapitel AA inbegriffen.

Nicht konfektionierte, nicht härtende Verbände/konfektionierte, nicht härtende Verbände/konfektionierte Schienen

Das Anlegen von folgenden Verbänden ist Bestandteil von Kapitel AA:
  • nicht konfektionierte, nicht härtende Verbände
  • konfektionierte, nicht härtende Verbände
  • konfektionierte Schienen

Verbandentfernung

Die Verbandentfernung durch den Arzt ist mittels (AA.00.0010) resp. (AA.00.0020) zu erfassen. Die Verbandentfernung durch nichtärztliches Personal ist mittels (AK.00.0090) zu erfassen.

Unterkapitel in diesem Kapitel

AP.00

Taping

1 Codes · 1 H

AP.05

Härtende Verbände

11 Codes · 7 H · 4 Z

AP.10

Spezialverbände

3 Codes · 3 H

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026