Kapitel AP
Verbände
3 Unterkapitel · 15 Codes
Kapitelinterpretation
Kleinverbände
Das Anlegen von Kleinverbänden (z.B. Schnellverbände nach Blutentnahmen/Injektionen) sind im Kapitel AA inbegriffen.
Nicht konfektionierte, nicht härtende Verbände/konfektionierte, nicht härtende Verbände/konfektionierte Schienen
Das Anlegen von folgenden Verbänden ist Bestandteil von Kapitel AA:
- nicht konfektionierte, nicht härtende Verbände
- konfektionierte, nicht härtende Verbände
- konfektionierte Schienen
Verbandentfernung
Die Verbandentfernung durch den Arzt ist mittels (AA.00.0010) resp. (AA.00.0020) zu erfassen. Die Verbandentfernung durch nichtärztliches Personal ist mittels (AK.00.0090) zu erfassen.
Unterkapitel in diesem Kapitel
AP.00
Taping
1 Codes · 1 H
AP.05
Härtende Verbände
11 Codes · 7 H · 4 Z
AP.10
Spezialverbände
3 Codes · 3 H
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026