CA.10.0010

Hausärztliche Umfeldarbeit in Abwesenheit des Patienten, erhöhter Bedarf, pro 1 Min.

Klassifikation
Qualifikationen3010: Allgemeine Innere Medizin, 1100: Kinder- und Jugendmedizin
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer (0001)
Pflichtleistung-
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]1.73
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 210 pro 360 Tage

Medizinische Interpretation

Gilt für den erhöhten Bedarf an Umfeldarbeit des Hausarztes und hausärztlich tätigen Kinderarztes mit an der Behandlung beteiligten oder für die Behandlung wichtigen Bezugspersonen.

Die spezifische hausärztliche Umfeldarbeit ergibt sich aus dem Aufwand der Erfassung der gesamten bio-psycho-sozialen Situation des Patienten und der Koordination aller Abklärungs-, Behandlungs- und Betreuungsschritte, zum Beispiel mit anderen Ärzten, Therapeuten, Angehörigen, Betreuungspersonen, im schulischen und beruflichen Umfeld und mit Behörden. Der erhöhte Behandlungsbedarf eines Patienten muss in der Krankengeschichte dokumentiert und muss auf Anfrage gegenüber dem Versicherer begründet werden.

Die Leistungsdokumentation ist dem Versicherer resp. dem Vertrauensarzt des Versicherers auf Verlangen zuzustellen, siehe dazu GI-12.

Gilt für Besprechungen des Hausarztes oder des hausärztlich tätigen Kinderarztes mit anderen Ärzten, Therapeuten und Betreuern des Patienten (mündlich) in Abwesenheit des Patienten.

Gilt für die Entgegennahme oder Erteilung von Auskünften des Hausarztes oder des hausärztlich tätigen Kindearztes an/von Dritte/n und Erkundigungen bei Dritten (mündlich) in Abwesenheit des Patienten.

Gilt nicht für die Entgegennahme oder Erteilung von Auskünften des Hausarztes an/von Dritte/n und Erkundigungen bei Dritten, die in Zusammenhang mit der Erstellung von ärztlichen Zeugnissen, Berichten und Befundung erbracht werden.

Als Bezugspersonen gelten:

- Personen aus dem persönlichen, familiären oder schulischen Umfeld des Patienten, die an der Betreuung des Patienten beteiligt sind
- gesetzliche Vertretung des Patienten
- Ärzte, Therapeuten oder andere medizinische Fachpersonen, welche an der Betreuung des Patienten beteiligt sind.

Kumulationsregeln

Ausschluss (2)

  • LG-051Leistungen des Hausarztes und des hausärztlich tätigen Kinderarztes im Rahmen von Palliative Care (Büroarbeit) in Abwesenheit des Patienten
  • LG-052Leistungen des Hausarztes und des hausärztlich tätigen Kinderarztes im Rahmen von Palliative Care (Umfeldarbeit) in Abwesenheit des Patienten

Leistungsgruppen

  • LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]

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Was bedeutet CA.10.0010

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026