Kapitel EA
Psychiatrie
3 Unterkapitel · 41 Codes
Kapitelinterpretation
Funktionsbezeichnungen
Die Funktionsbezeichnungen gemäss Spartenkonzept gelten für die Arztpraxis und für das Spital (Art.35 Abs. 2 Bst n KVG)
- Facharzt: Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.
- nichtärztliche Fachperson: mit mindestens Bachelor-Abschluss FH/Uni (oder äquivalentem Titel) oder Diplom-Abschluss HF, die im Auftrag oder unter Aufsicht und fachlicher Verantwortung eines Facharztes für "Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie" oder "Psychiatrie und Psychotherapie" tätig sind:
- Psychologe/Psychologin
- Pflegefachperson
- Sozialpädagoge/Sozialpädagogin
- Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin
Krisenintervention
Menschen in einer psychiatrischen Krise leiden oft bereits zuvor unter einer akuten psychischen Erkrankung (z.B. Psychose, akute Angststörung, schwere Depression, Zwangsstörung), bipolarer Störung oder unter einem Substanzmissbrauch /-abhängigkeit. Trotz grosser Not kann nur schwer Kontakt zur betroffenen Person hergestellt werden. Im Gespräch wirken Betroffene oft abwesend und legen teils auch ungewöhnliches Verhalten an den Tag.
Folgende Merkmale können unter anderem Ausdruck einer psychiatrischen Krise sein:
Die Krisenintervention erfolgt typischerweise ausserplanmässig.
Eine psychische Krise kann sich aber auch während einer regulär geplanten Sitzung ergeben und dann eine entsprechende Krisenintervention notwendig machen.
Folgende Merkmale können unter anderem Ausdruck einer psychiatrischen Krise sein:
- Störung des Bewusstseins
- Störung des Realitätsbezugs
- Unkontrolliertes und/oder aggressives Verhalten
- Überflutende Gefühle
- Ankündigung von selbst- oder fremdgefährdendem Verhalten
Die Krisenintervention erfolgt typischerweise ausserplanmässig.
Eine psychische Krise kann sich aber auch während einer regulär geplanten Sitzung ergeben und dann eine entsprechende Krisenintervention notwendig machen.
Unterkapitel in diesem Kapitel
EA.00
Diagnostik und Therapie durch den Facharzt
24 Codes · 23 H · 1 Z
EA.05
Ambulante Leistungen durch Nichtärztliche Fachpersonen in der Psychiatrie im Spital und Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen (Art. 35 Abs. 2 Bst n KVG)
15 Codes · 14 H · 1 Z
EA.10
Interventionelle Therapien
2 Codes · 2 H
Kumulationsregeln
Ausschluss (13)
- AA.00.0010Ärztliche Konsultation, erste 5 Min.
- AA.00.0030Besuch, erste 5 Min.
- AA.00.0050Wegzeit, pro 1 Min.
- AA.00.0080Ärztliches Konsilium, pro 1 Min.
- AA.10.0010Ärztliche, telemedizinische zeitgleiche Konsultation, erste 5 Min.
- AA.10.0030Ärztliche, telemedizinische zeitversetzte Konsultation
- AA.25.0010Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden eines anderen Arztes, eines Therapeuten oder der Pflege, pro 1 Min.
- AA.25.0020Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Patienten oder eines Angehörigen, pro 1 Min.
- CA.05Hausärztliche telemedizinische Grundleistungen
- CA.15.0050Hausärztliche Palliative Care: Telemedizinische zeitgleiche Konsultation, erste 5 Min.
- CA.15.0070Hausärztliche Palliative Care: Telemedizinische zeitversetzte Konsultation
- JZ.00.0010Psychosomatische Therapie, pro 1 Min.
- JZ.00.0020Psychosoziale Beratung, pro 1 Min.
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026