EA.00.0110
Telemedizinische zeitgleiche Verlaufskonsultation durch den Facharzt, pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen1500: Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 1400: Psychiatrie und Psychotherapie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer Psychiatrie (0002)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.41
Technische Leistung (TL) [TP]1.41
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 20 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Die psychiatrisch-psychotherapeutische telemedizinische Verlaufskonsultation erfolgt zeitgleich über handelsübliche oder spezifisch dafür eingerichtete Kommunikationsmittel. Das heisst, Psychiater und Patient sind simultan involviert.
Gilt für medizinisch Verlaufsrückmeldungen vom Patienten und notwendige Auskünfte und Instruktionen an den Patienten.
Gilt auch für auf die telemedizinische zeitgleiche Verlaufskonsultation bezogene unmittelbar vorgängige und/oder anschliessende Akteneinsicht/Akteneinträge.
Gilt auch für Verlaufsrückmeldungen von Angehörigen von Kindern und nicht gesprächsfähigen Patienten und notwendigen Auskünften und Instruktionen an die Angehörigen von Kindern und nicht gesprächsfähigen Patienten.
Gilt nicht für Terminvereinbarungen.
Gilt nicht für die telemedizinische zeitgleiche Diagnostik und/oder Therapie durch den Facharzt; diese wird über (EA.00.0070) abgerechnet.
Gilt für medizinisch Verlaufsrückmeldungen vom Patienten und notwendige Auskünfte und Instruktionen an den Patienten.
Gilt auch für auf die telemedizinische zeitgleiche Verlaufskonsultation bezogene unmittelbar vorgängige und/oder anschliessende Akteneinsicht/Akteneinträge.
Gilt auch für Verlaufsrückmeldungen von Angehörigen von Kindern und nicht gesprächsfähigen Patienten und notwendigen Auskünften und Instruktionen an die Angehörigen von Kindern und nicht gesprächsfähigen Patienten.
Gilt nicht für Terminvereinbarungen.
Gilt nicht für die telemedizinische zeitgleiche Diagnostik und/oder Therapie durch den Facharzt; diese wird über (EA.00.0070) abgerechnet.
Kumulationsregeln
Ausschluss (1)
- CG.15.0010Zuschlag für Leistungen bei Kindern bis 12 Jahren
Wechselseitiger Ausschluss (1)
- LG-004Telemedizinische Notfallkonsultationen
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Was bedeutet EA.00.0110
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026