EA.00.0130
Telemedizinische zeitgleiche Krisenintervention durch den Facharzt, pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen1500: Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 1400: Psychiatrie und Psychotherapie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer Psychiatrie (0002)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.41
Technische Leistung (TL) [TP]1.41
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Medizinische Interpretation
Die psychiatrisch-psychotherapeutische telemedizinische Krisenintervention erfolgt zeitgleich. Das heisst, Psychiater und Patient sind simultan involviert.
Diese Tarifposition gilt ausschliesslich für den persönlichen, individuellen Informationsaustausch und nicht für einen automatischen Meldungsaustausch und findet auch Anwendung für Psychiatrisch-psychotherapeutische telemedizinische Diagnostik und/oder Therapie mit Angehörigen von Kindern und nicht gesprächsfähigen Patienten.
Die Kommunikation erfolgt über handelsübliche oder spezifisch dafür eingerichtete Kommunikationsmittel (sie kann Beratungen und Untersuchungen beinhalten).
Die Krisenintervention dient der Behandlung eines unvorhersehbaren psychischen Krisenzustandes, welcher in Zusammenhang mit einem emotional bedeutenden Ereignis oder mit einer Veränderung der Lebensumstände aufgetreten ist. Dieser Krisenzustand wird vom Betroffenen als bedrohlich und/oder überwältigend wahrgenommen wird und kann vom ihm oder/und seinem Umfeld ohne professionelle Hilfe nicht bewältigt werden.
Gilt auch für auf Krisenintervention bezogene unmittelbar vorgängige und/oder anschliessende Akteneinsicht/Akteneinträge.
Gilt auch für das Ausstellen von Rezepten oder Verordnungen während oder direkt im Anschluss an eine Krisenintervention.
Diese Tarifposition gilt ausschliesslich für den persönlichen, individuellen Informationsaustausch und nicht für einen automatischen Meldungsaustausch und findet auch Anwendung für Psychiatrisch-psychotherapeutische telemedizinische Diagnostik und/oder Therapie mit Angehörigen von Kindern und nicht gesprächsfähigen Patienten.
Die Kommunikation erfolgt über handelsübliche oder spezifisch dafür eingerichtete Kommunikationsmittel (sie kann Beratungen und Untersuchungen beinhalten).
Die Krisenintervention dient der Behandlung eines unvorhersehbaren psychischen Krisenzustandes, welcher in Zusammenhang mit einem emotional bedeutenden Ereignis oder mit einer Veränderung der Lebensumstände aufgetreten ist. Dieser Krisenzustand wird vom Betroffenen als bedrohlich und/oder überwältigend wahrgenommen wird und kann vom ihm oder/und seinem Umfeld ohne professionelle Hilfe nicht bewältigt werden.
Gilt auch für auf Krisenintervention bezogene unmittelbar vorgängige und/oder anschliessende Akteneinsicht/Akteneinträge.
Gilt auch für das Ausstellen von Rezepten oder Verordnungen während oder direkt im Anschluss an eine Krisenintervention.
Kumulationsregeln
Ausschluss (8)
- AA.10Ärztliche telemedizinische Grundleistungen
- AA.30.0010Dringlichkeits-Pauschale A, Mo-Fr 7-19 Uhr, Sa 7-12 Uhr
- AA.30.0020Dringlichkeits-Pauschale B, Mo-Fr 19-22 Uhr, Sa 12-19 Uhr, So 7-19 Uhr
- AA.30.0030Notfall-Pauschale C, Mo-Fr 7-19 Uhr, Sa 7-12 Uhr
- AA.30.0040Notfall-Pauschale D, Mo-Fr 19-22 Uhr, Sa 12-19 Uhr, So 7-19 Uhr
- AA.30.0060Notfall-Pauschale E, Mo-Fr 22-7 Uhr, Sa und So 19-7 Uhr
- CA.05Hausärztliche telemedizinische Grundleistungen
- CG.15.0010Zuschlag für Leistungen bei Kindern bis 12 Jahren
Wechselseitiger Ausschluss (1)
- LG-004Telemedizinische Notfallkonsultationen
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Was bedeutet EA.00.0130
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026