EA.00.0140

Studium von Fremdakten durch den Facharzt in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min.

Klassifikation
Qualifikationen1500: Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 1400: Psychiatrie und Psychotherapie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer Psychiatrie (0002)
Pflichtleistung-
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.41
Technische Leistung (TL) [TP]1.41
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0

Medizinische Interpretation

Als Aktenstudium gilt das patientenbezogene Studium von Fremdakten (Lesen und Beurteilung ausführlicher fremder Akten, also nicht das Lesen der selbst verfassten Akten wie Befunde, Berichte, Bildmaterial, usw.) inkl. Studium dort zitierter Literaturstellen. Begründete Ausnahmen für das extensive Aufarbeiten von Eigenakten sind vorbehalten. Dies ist zu dokumentieren und dem Kostenträger auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Eine automatische Verrechnung von Leistungen in Abwesenheit des Patienten zur Einsicht in eigene Dossiers ist nicht zulässig.

Kumulationsregeln

Ausschluss (2)

  • AA.15Ärztliche Leistungen in Abwesenheit des Patienten
  • CG.15.0010Zuschlag für Leistungen bei Kindern bis 12 Jahren

Leistungsgruppen

  • LG-151Leistungen des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie in Abwesenheit des Patienten

Gruppenrestriktionen

  • LG-151Leistungen des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie in Abwesenheit des Patienten: Maximal 240 pro 90 Tage

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Was bedeutet EA.00.0140

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026