EA.00.0210
Leistungen im Auftrag des Versicherers durch den Facharzt in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen1500: Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 1400: Psychiatrie und Psychotherapie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer Psychiatrie (0002)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.41
Technische Leistung (TL) [TP]1.41
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Medizinische Interpretation
Gilt für vom Versicherer verlangte Leistungen (Rückfragen zu Kostengutsprachen, schriftliche und mündliche Auskünfte zu medizinischen Fragestellungen, Aktenstudium).
Gilt nicht für vom Versicherer verlangte Auskünfte, Ergänzungen oder Rückfragen für fehlende, ungenaue oder unvollständige Angaben zu deren Übermittlung der Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet ist (z.B. limitierte SL-Medikamente, Erreichen 40. Sitzung Psychotherapie).
Für Bericht an den Versicherer siehe (EA.00.0230).
Gilt nicht für vom Versicherer verlangte Auskünfte, Ergänzungen oder Rückfragen für fehlende, ungenaue oder unvollständige Angaben zu deren Übermittlung der Leistungserbringer gesetzlich verpflichtet ist (z.B. limitierte SL-Medikamente, Erreichen 40. Sitzung Psychotherapie).
Für Bericht an den Versicherer siehe (EA.00.0230).
Kumulationsregeln
Ausschluss (3)
- AA.15Ärztliche Leistungen in Abwesenheit des Patienten
- CG.15.0010Zuschlag für Leistungen bei Kindern bis 12 Jahren
- EA.00.0240Erstellung eines ärztlichen Berichts durch den Facharzt zur Verlängerung der Psychotherapie, pro 1 Min.
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Was bedeutet EA.00.0210
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026