EA.00.0240
Erstellung eines ärztlichen Berichts durch den Facharzt zur Verlängerung der Psychotherapie, pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen1500: Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 1400: Psychiatrie und Psychotherapie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer Psychiatrie (0002)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.41
Technische Leistung (TL) [TP]1.41
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 60 pro 180 Tage
Medizinische Interpretation
Gilt nur für das Verfassen von Berichten zuhanden des Versicherers in Zusammenhang mit Art.3b KLV.
Falls mehrere Fachpersonen an der Berichtserstellung beteiligt sind, erfasst der Facharzt für jede Fachperson ihre für den Bericht benötigte Zeit.
Wenn in der gleichen Sitzung eine Tarifposition abgerechnet wird, die einen Bericht bereits beinhaltet, bedarf es auf der Rechnung eine Referenzierung der Berichtleistung auf diejenige Position, welche im Bericht beschrieben wird.
Falls mehrere Fachpersonen an der Berichtserstellung beteiligt sind, erfasst der Facharzt für jede Fachperson ihre für den Bericht benötigte Zeit.
Wenn in der gleichen Sitzung eine Tarifposition abgerechnet wird, die einen Bericht bereits beinhaltet, bedarf es auf der Rechnung eine Referenzierung der Berichtleistung auf diejenige Position, welche im Bericht beschrieben wird.
Kumulationsregeln
Ausschluss (3)
- AA.25.0030Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Versicherers, pro 1 Min.
- AA.25.0050Ärztliches Gutachten, pro 1 Min.
- EA.00.0210Leistungen im Auftrag des Versicherers durch den Facharzt in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min.
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Was bedeutet EA.00.0240
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026