Unterkapitel EA.05
Ambulante Leistungen durch Nichtärztliche Fachpersonen in der Psychiatrie im Spital und Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen (Art. 35 Abs. 2 Bst n KVG)
15 Codes · 14 Hauptleistungen · 1 Zuschlagsleistungen
Kapitelinterpretation
Hinweis betreffend Verrechenbarkeit
- Die Behandlungen erfolgen durch angestellten nichtärztlichen Fachpersonen
- Psychologen
- Pflegefachpersonen
- Sozialpädagogen
- Sozialarbeiter
- Im Durchschnitt über 90 Tage dürfen maximal 4 Stunden pro 7 Tage und Patient verrechnet werden (exkl. Wegzeit).
- Bei Not- und Krisensituationen kann die Limitierung von 4 Stunden pro 7 Tage überschritten werden. Der Versicherer kann dafür eine Begründung verlangen.
- Die Leistungen unter diesem Kapitel können gegenüber der IV nicht verrechnet werden.
- Leistungen werden durch den Krankenversicherer nicht übernommen, sofern die Behandlung im Zusammenhang eines Geburtsgebrechen gem. GgV-EDI steht (keine Subsidiarität).
Paartherapie
Zwei zusammengehörende oder eng miteinander verbundene Menschen.
Die Paartherapie wird für jeden Patienten separat verrechnet, sofern beide Patienten über eine Diagnose verfügen. Ansonsten wird gegenüber dem Indexpatienten abgerechnet.
Die Aufteilung der Taxpunkte der entsprechenden Tarifposition erfolgt anteilsmässig gemäss der Anzahl teilnehmender Personen (ausschlaggebend sind die Vorgaben des XML-Standards des Forum Datenaustausch).
Familientherapie
Eine Familie besteht aus mindestens 2 Personen.
Familientherapien sind nur gegenüber dem Indexpatienten abrechenbar.
Gruppentherapie
Eine Gruppe besteht aus mindestens 2 Personen.
Spitalpsychiatrie:
Bei Gruppen von mindestens 6 Personen durch 1 Facharzt und 1 nichtärztliche Fachperson abrechenbar. Die Leistungen des Facharztes sind über die Tarifposition (EA.00.0050) abgebildet.
Die Aufteilung der Taxpunkte der entsprechenden Tarifposition erfolgt anteilsmässig gemäss der Anzahl teilnehmender Personen (ausschlaggebend sind die Vorgaben des XML-Standards des Forum Datenaustausch).
Leistungen
Leistungen in diesem Unterkapitel
Ambulante Behandlung durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie, Einzelsetting, pro 1 Min.
Ambulante Behandlung durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie, Paarsetting, pro 1 Min.
Ambulante Behandlung durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie, Familiensetting, pro 1 Min.
Ambulante Behandlung druch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie, Gruppensetting, pro 1 Min.
Krisenintervention durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie, pro 1 Min.
+ Wegzeit für nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie, pro 1 Min. +
Telemedizinische zeitgleiche Behandlung durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie, pro 1 Min.
Telemedizinische zeitversetzte Behandlung durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie
Telemedizinische zeitgleiche Krisenintervention durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie, pro 1 Min.
Studium von Fremdakten durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min.
Auskünfte von/an Dritte(n) und Erkundigungen bei Dritten durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min.
Auskünfte von/an Angehörige(n) oder andere(n) Bezugspersonen des Patienten durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min.
Besprechungen mit Ärzten, Therapeuten und Betreuern des Patienten durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min.
Schriftliche Therapieplanung und -auswertung durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min.
Testabklärung durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie, pro 1 Min.
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026