EA.05.0050

Krisenintervention durch nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie, pro 1 Min.

Klassifikation
Qualifikationen1500: Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 1400: Psychiatrie und Psychotherapie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteNichtärztliche ambulante Leistungen in der Psychiatrie inkl. Infrastruktur (0037)
Pflichtleistung-
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]1.99
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0

Medizinische Interpretation

Die Krisenintervention dient der Behandlung eines unvorhersehbaren psychischen Krisenzustandes, welcher in Zusammenhang mit einem emotional bedeutenden Ereignis oder mit einer Veränderung der Lebensumstände aufgetreten ist. Dieser Krisenzustand wird vom Betroffenen als bedrohlich und/oder überwältigend wahrgenommen wird und kann vom ihm oder/und seinem Umfeld ohne professionelle Hilfe nicht bewältigt werden.

Beinhaltet neben der Krisenintervention auch Begrüssung, Verabschiedung, Begleitung zu und Übergabe (inklusive Anordnungen) an Hilfspersonal betreffend Administration.

Gilt auch für auf Krisenintervention bezogene unmittelbar vorgängige und/oder anschliessende Akteneinsicht/Akteneinträge.

Hierarchie

  • Zuschlagsleistung: EA.05.0060 — + Wegzeit für nichtärztliche Fachperson in der Psychiatrie, pro 1 Min.

Leistungsgruppen

  • LG-152Ambulante Leistungen durch nichtärztliche Fachpersonen in der Psychiatrie

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Was bedeutet EA.05.0050

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026