Kapitel GG

Röntgen

7 Unterkapitel · 128 Codes

Kapitelinterpretation

Fachliche Unterstützung durch einen Facharzt für Radiologie

Bei einer nicht radiologischen Intervention ausserhalb des Operationssaals unter Durchleuchtung: Die fachliche Unterstützung durch den Facharzt Medizinische Radiologie ist über die Tarifposition (WF.00.0010) abgebildet.
Bei Röntgen-Tarifpositionen: Die fachärztliche Unterstützung bei einer Untersuchung bei der keine ärztliche Leistung eingerechnet ist, ist mit der Tarifposition (WF.00.0010) abgebildet.

Vorbereitung des Patienten

Die bildgebenden Tarifpositionen beinhalten immer allf. Lokalanästhesien sowie allf. Punktionen und Injektionen zur Kontrastmittelapplikation sowie die Verabreichung anderer kontrastgebender Hilfsmittel, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt.
Die Vorbereitung der Patienten für eine Intervention kann separat mit der Position (GG.10.0080) abgerechnet werden. Die Aufklärung des Patienten am Untersuchungstag im Untersuchungsraum ist Teil der ärztlichen Leistung (LieS).

Mobiles Röntgen

Die Leistung mit einem mobilen Röntgengerät (z.B. Patienten im Altersheim, Gefängnis) kann mit der normalen Tarifposition abgerechent werden. Die Wegentschädigung wird mit der Position (AA.00.0050) vergütet.

Gelenksregionen

Als Abrechnungseinheit gilt der deutschsprachige Oberbegriff:
  • Handgelenke inkl. Fingergelenke
  • Ellbogen
  • Schultergelenk
  • Hüftgelenk
  • Kniegelenk
  • Fussgelenke inkl. Zehengelenke, USG, OSG und Syndesmose tibiofibular
  • Alle anderen Gelenke entsprechen einer Region

Befundung und Berichtserstellung

Befundung und Berichtserstellung werden mit den Tarifpositionen aus Kapitel GG.30 abgebildet.
Die Bildgebung ist grundsätzlich in Positionen der Bilderstellung und der Befundung aufgeteilt.

Unterkapitel in diesem Kapitel

GG.00

Organe

52 Codes · 27 H · 25 Z

GG.05

Mammografie

11 Codes · 6 H · 5 Z

GG.10

Durchleuchtung

10 Codes · 9 H · 1 Z

GG.15

Durchleuchtungsgesteuerte Interventionen

40 Codes · 33 H · 7 Z

GG.20

Spezielle Verfahren

4 Codes · 4 H

GG.25

Seltene Leistungen Röntgen

1 Codes · 1 H

GG.30

Befundung und Bericht

10 Codes · 1 Z

Kumulationsregeln

Ausschluss (1)

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026