GG.05.0030
+ Mammografie, jede weitere Mammografie
Zuschlagsleistung
Klassifikation
Qualifikationen1600: Radiologie
LeistungstypZuschlagsleistung (Z)
SparteMammographie (5005)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]12.01
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]5
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 5 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Unabhängig der Seite.
Gilt auch für Aufnahmen auf der Gegenseite zu Vergleichszwecken, oder bei Verdacht auf Zweitläsionen.
Gilt auch für Aufnahmen auf der Gegenseite zu Vergleichszwecken, oder bei Verdacht auf Zweitläsionen.
Hierarchie
- Hauptleistung: GG.05.0020 — Mammografie, erste Mammografie
Leistungsgruppen
- LG-501Positionen, die mit der Fachärztlichen Unterstützung [WF.00] kumulierbar sind
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Was bedeutet GG.05.0030
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026