GG.15.0240

Punktion von Organen oder Raumforderungen perkutan, pro 1 Min.

Klassifikation
Qualifikationen1600: Radiologie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteAngiografie / nicht kardiologisch interventionelle Radiologie (5006)
Pflichtleistung-
AnästhesieInterventions-Aufwandsklasse I
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.25
Technische Leistung (TL) [TP]5.45
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 15 pro Sitzung

Medizinische Interpretation

Gilt für Feinnadelpunktion, Biopsien, Drainagen, Zystenpunktionen mit oder ohne Instillation von Medikamenten, Darstellung von Hohlräumen oder Kollektionen mit Kontrastmittel.

Gilt für eine oder mehrere Lokalisationen.

Die Vor- und Nachbereitung des Patienten ist über die Position (GG.10.0080) abgebildet.

Kumulationsregeln

Einschluss (1)

  • AR.05.0090Wechselzeit Sparte Angiografie/nicht kardiologisch interventionelle Radiologie

Hierarchie

  • Zuschlagsleistung: GG.10.0080 — + Vor- und Nachbereitung des Patienten für Intervention unter Durchleuchtung durch nicht ärztliches Personal

Leistungsgruppen

  • LG-201Positionen, kumulierbar mit (GA.00.0010) Strahlenschutz-Pauschale für hochdosierte Bildgebung
  • LG-501Positionen, die mit der Fachärztlichen Unterstützung [WF.00] kumulierbar sind

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Was bedeutet GG.15.0240

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026