GG.15.0260
Einlage eines Zentralvenenkatheters via Vena jugularis oder femoralis
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteAngiografie / nicht kardiologisch interventionelle Radiologie (5006)
Pflichtleistung-
AnästhesieMonitored Anesthesia Care
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]45.07
Technische Leistung (TL) [TP]163.36
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]20
Raumbelegung [Min.]30
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]—
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 1 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Gilt für:
- die Einlage eines einfach oder mehrlumigen Zentralvenenkathe-ters
- Wechsel eines Zentralvenenkatheters in Seldingertechnik
Gilt auch für weitere Venen.
- die Einlage eines einfach oder mehrlumigen Zentralvenenkathe-ters
- Wechsel eines Zentralvenenkatheters in Seldingertechnik
Gilt auch für weitere Venen.
Kumulationsregeln
Ausschluss (1)
- GG.15.0280Perkutane tunnelierte temporäre oder permantente Katheter, pro 1 Min.
Einschluss (1)
- AR.05.0090Wechselzeit Sparte Angiografie/nicht kardiologisch interventionelle Radiologie
Hierarchie
- Zuschlagsleistung: GG.15.0270 — + Zuschlag für zusätzliche Massnahmen an Venen, pro 1 Min.
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
- LG-201Positionen, kumulierbar mit (GA.00.0010) Strahlenschutz-Pauschale für hochdosierte Bildgebung
- LG-501Positionen, die mit der Fachärztlichen Unterstützung [WF.00] kumulierbar sind
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Was bedeutet GG.15.0260
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026