GG.15.0270
+ Zuschlag für zusätzliche Massnahmen an Venen, pro 1 Min.
Zuschlagsleistung
Klassifikation
Qualifikationen1600: Radiologie
LeistungstypZuschlagsleistung (Z)
SparteAngiografie / nicht kardiologisch interventionelle Radiologie (5006)
Pflichtleistung-
AnästhesieInterventions-Aufwandsklasse I
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.25
Technische Leistung (TL) [TP]5.45
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 15 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Gilt für:
- zur Einlage benötigte Phlebographie bei schwierigen Venenverhältnissen
- ggf. nötige PTA wegen Venenstrikturen aufgrund bestehender Katheter oder PM-Elektroden
- andere zusätzliche Massnahmen zur Ermöglichung einer erfolgreichen Katheterplatzierung
- Umplatzierung oder Katheterwechsel
- alle venösen Kathetereinlagen (PICC, Port-a-cath, tunnelierte Katheter)
- Kompression oder andere Massnahme bei verzögerter Hämostase.
- zur Einlage benötigte Phlebographie bei schwierigen Venenverhältnissen
- ggf. nötige PTA wegen Venenstrikturen aufgrund bestehender Katheter oder PM-Elektroden
- andere zusätzliche Massnahmen zur Ermöglichung einer erfolgreichen Katheterplatzierung
- Umplatzierung oder Katheterwechsel
- alle venösen Kathetereinlagen (PICC, Port-a-cath, tunnelierte Katheter)
- Kompression oder andere Massnahme bei verzögerter Hämostase.
Hierarchie
- Hauptleistung: GG.15.0260 — Einlage eines Zentralvenenkatheters via Vena jugularis oder femoralis
- Hauptleistung: GG.15.0290 — Perkutane Einlage einer PICC (peripher eingelegter Zentralvenenkatheter)
Leistungsgruppen
- LG-201Positionen, kumulierbar mit (GA.00.0010) Strahlenschutz-Pauschale für hochdosierte Bildgebung
- LG-501Positionen, die mit der Fachärztlichen Unterstützung [WF.00] kumulierbar sind
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Was bedeutet GG.15.0270
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026