GG.15.0380
Analgosedation durch das Interventionsteam
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteAnästhesie Vor- und Nachbereitung MAC, IAK I, IAK II (0055)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]62.13
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]15
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]6
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 1 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Gilt für die moderate Analgosedation durch das Interventionsteam ohne Unterstützung durch die Anästhesie.
Gilt auch für Interventionen unter CT, MR, Durchleuchtung, Angiografie und US-Kontrolle.
Muss die Anästhesie aufgrund von Komplikationen oder andersweitigen Gründen beigezogen werden, ist die gesamte Analgosedation und weitere Massnahmen der Anästhesie im Kapitel WA abzurechnen.
Gilt auch für Interventionen unter CT, MR, Durchleuchtung, Angiografie und US-Kontrolle.
Muss die Anästhesie aufgrund von Komplikationen oder andersweitigen Gründen beigezogen werden, ist die gesamte Analgosedation und weitere Massnahmen der Anästhesie im Kapitel WA abzurechnen.
Kumulationsregeln
Ausschluss (5)
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
- LG-201Positionen, kumulierbar mit (GA.00.0010) Strahlenschutz-Pauschale für hochdosierte Bildgebung
- LG-501Positionen, die mit der Fachärztlichen Unterstützung [WF.00] kumulierbar sind
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Was bedeutet GG.15.0380
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026