GG.15.0380

Analgosedation durch das Interventionsteam

Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteAnästhesie Vor- und Nachbereitung MAC, IAK I, IAK II (0055)
Pflichtleistung-
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]62.13
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]15
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]6
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 1 pro Sitzung

Medizinische Interpretation

Gilt für die moderate Analgosedation durch das Interventionsteam ohne Unterstützung durch die Anästhesie.

Gilt auch für Interventionen unter CT, MR, Durchleuchtung, Angiografie und US-Kontrolle.

Muss die Anästhesie aufgrund von Komplikationen oder andersweitigen Gründen beigezogen werden, ist die gesamte Analgosedation und weitere Massnahmen der Anästhesie im Kapitel WA abzurechnen.

Kumulationsregeln

Ausschluss (5)

  • WA.00Anästhesiologische Evaluation
  • WA.05Ein- und Ausleitung
  • WA.10Anästhesiezeit
  • WA.15Postoperative Betreuung
  • WA.20Standby bei Steisslage/Mehrlingen, Peridualanästhesie (PDA), PCA-/Schmerzkatheter-Überwachung

Leistungsgruppen

  • LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
  • LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
  • LG-201Positionen, kumulierbar mit (GA.00.0010) Strahlenschutz-Pauschale für hochdosierte Bildgebung
  • LG-501Positionen, die mit der Fachärztlichen Unterstützung [WF.00] kumulierbar sind

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Was bedeutet GG.15.0380

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026