Unterkapitel GG.30
Befundung und Bericht
10 Codes · 9 Hauptleistungen · 1 Zuschlagsleistungen
Kapitelinterpretation
Leistungsdokumentation
Der Befund der einzelnen Leistungen wird mit einer separaten Position verrechnet. Der ärztliche Anteil der Befundposition beinhaltet immer die Befundung (inklusive allfällige Vergleich mit Bildern/Resultaten vorgängiger bildgebender Untersuchungen, systematische, fragestellungsbezogene Beurteilung normaler und pathologischer Befunde, Ausmessungen und/oder Berechnungen) und das Festhalten der Befunde in schriftlicher oder elektronischer Form. Die obligat darzustellenden Organe/Strukturen sind in einer geeigneten elektronischen oder physischen Form zu dokumentieren.
Gilt für die ärztliche Befundung. Der Aufwand für den Bericht an den zuweisenden Arzt oder zuweisende Stelle wird zusätzlich durch die Tarifposition (GG.30.0010) abgebildet.
Gilt für die ärztliche Befundung. Der Aufwand für den Bericht an den zuweisenden Arzt oder zuweisende Stelle wird zusätzlich durch die Tarifposition (GG.30.0010) abgebildet.
Leistungen in diesem Unterkapitel
GG.30.0010
+ Erstellung eines radiologischen Berichts zuhanden eines anderen Arztes, pro 1 Min. +
GG.30.0020
Befundung Röntgen der Organe
GG.30.0030
Befundung Mammografie
GG.30.0040
Befundung Erstbeurteilung Screening Mammografie
GG.30.0050
Befundung Zweitbeurteilung Screening Mammografie
GG.30.0060
Befundung Drittbeurteilung Screening Mammografie
GG.30.0070
Befundung Durchleuchtungen, DVT, CBCT
GG.30.0080
Befundung durchleuchtungsgesteuerte Interventionen
GG.30.0090
Befundung Osteodensidometrie
GG.30.0100
Befundung EOS
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026