Unterkapitel GG.30

Befundung und Bericht

10 Codes · 9 Hauptleistungen · 1 Zuschlagsleistungen

Kapitelinterpretation

Leistungsdokumentation

Der Befund der einzelnen Leistungen wird mit einer separaten Position verrechnet. Der ärztliche Anteil der Befundposition beinhaltet immer die Befundung (inklusive allfällige Vergleich mit Bildern/Resultaten vorgängiger bildgebender Untersuchungen, systematische, fragestellungsbezogene Beurteilung normaler und pathologischer Befunde, Ausmessungen und/oder Berechnungen) und das Festhalten der Befunde in schriftlicher oder elektronischer Form. Die obligat darzustellenden Organe/Strukturen sind in einer geeigneten elektronischen oder physischen Form zu dokumentieren.
Gilt für die ärztliche Befundung. Der Aufwand für den Bericht an den zuweisenden Arzt oder zuweisende Stelle wird zusätzlich durch die Tarifposition (GG.30.0010) abgebildet.

Leistungen in diesem Unterkapitel

GG.30.0010

+ Erstellung eines radiologischen Berichts zuhanden eines anderen Arztes, pro 1 Min. +

GG.30.0020

Befundung Röntgen der Organe

GG.30.0030

Befundung Mammografie

GG.30.0040

Befundung Erstbeurteilung Screening Mammografie

GG.30.0050

Befundung Zweitbeurteilung Screening Mammografie

GG.30.0060

Befundung Drittbeurteilung Screening Mammografie

GG.30.0070

Befundung Durchleuchtungen, DVT, CBCT

GG.30.0080

Befundung durchleuchtungsgesteuerte Interventionen

GG.30.0090

Befundung Osteodensidometrie

GG.30.0100

Befundung EOS

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026