GG.30.0080

Befundung durchleuchtungsgesteuerte Interventionen

Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypReferenzleistung (R)
SparteBefundung Bildgebung (6400)
Pflichtleistung-
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]19.02
Technische Leistung (TL) [TP]7.65
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]9
Raumbelegung [Min.]9
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 1 pro Hauptleistung

Medizinische Interpretation

1 Mal pro Hauptleistung.

Gilt für die ärztliche Befundung.


Der Aufwand für Berichte an den zuweisenden Arzt oder an die zuweisende Stelle werden zusätzlich durch die Position (GG.30.0010) abgebildet.

Hierarchie

  • Zuschlagsleistung: GG.30.0010 — + Erstellung eines radiologischen Berichts zuhanden eines anderen Arztes, pro 1 Min.

Leistungsgruppen

  • LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
  • LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
  • LG-501Positionen, die mit der Fachärztlichen Unterstützung [WF.00] kumulierbar sind

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Was bedeutet GG.30.0080

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026