Kapitel GK

Sonografie

11 Unterkapitel · 95 Codes

Kapitelinterpretation

Teiluntersuchungen

Ist ein untersuchtes Organ oder eine untersuchte Struktur Teil einer übergeordneten Untersuchung, so kann nur die übergeordnete Untersuchung verrechnet werden.
Kontrolluntersuchungen eines Organs können auf der gleichen Seite nicht kombiniert werden mit der vollständigen Untersuchung des gleichen Organs (Beispiel: Die Untersuchung der Poplitea kann nicht gleichzeitig mit der Gelenk-Untersuchung Kniegelenk verrechnet werden).

Vergleichsuntersuchungen

Bei reinen Teil-Vergleichsuntersuchungen bei paarigen Körperteilen können für die Verrechnung der zum Vergleich herangezogenen Gegenseite nur die Positionen (GK.30.0010) oder (GK.30.0020) angewandt werden. Der Vergleich ist im Befundbericht zu begründen.
Ausgenommen sind folgende Voraussetzungen, bei welchen die Gegenseite voll verrechnet werden kann:
  • Systemkrankheiten
  • Verdacht auf Zweitläsion auf der Gegenseite
  • Personen unter 16 Jahren
  • Säuglingshüfte (GK.20.0050)
  • Juristische oder forensische Gründe (u.a. zwecks Beurteilung einer Unfallkausalität)
  • Abgrenzung gegenüber physiologischen degenerativen Veränderungen, Varianten oder Anomalien

Gelenkregionen

Als eigene Gelenkregion, welche unter die Position (GK.20.0100) fällt, gilt jedes übrige Gelenk pro Seite, welches nicht mit einer eigenen Position im Tarif erfasst ist.
Einzelne Gelenkregionen sind pro Seite unter sich kumulierbar. Fingergelenke bzw. Zehengelenke gelten je als eine einzige Region pro Seite.
Wo nicht auf Positionsebene anders definiert, umfasst die Untersuchung von Gelenken die einsehbare Knochenoberfläche, den Knorpel, die Gelenkkapsel und die in der Gelenkkapsel integrierten Bandstrukturen.

Weichteilregionen

Als Regionen gelten logisch zusammenhängende Strukturen (Sehnen, Muskeln, Subcutis, Raumforderungen usw.). Wo solche nicht ersichtlich sind, gelten die folgenden Regionen-Begriffe je pro Seite:
  • Kopf/Gesicht: Regio capitis/Regio facialis
  • Hals: Regio cervicalis
  • Brust/Schulter: Regio pectoralis/Regio axillaris
  • Bauchwand: Regio abdominalis
  • Rücken: Regio dorsalis/Regio glutealis
  • Dammgegend: Regio perinealis/Regio analis/Regio urogenitalis
  • Arm: Regio brachialis/Regio cubitalis/Regio antebrachialis
  • Hand: Carpus/Manus/Digiti
  • Bein: Regio femoralis/Genu/Regio cruralis
  • Fuss: Pes/Regio calcanea/Tarsus/Metatarsus/Digiti

Als eigene Regionen gelten zudem pro Seite: Achillessehne, Fossa Poplitea, Pleura.
Die Untersuchung von Lymphknoten einer Region gemäss obiger Auflistung kann pro solcher Region und Seite nur 1 Mal verrechnet werden.

Befundung und Leistungsdokumentation

Befundung und Leistungsdokumentation sind integraler Bestandteil der Tarifposition.

Unterkapitel in diesem Kapitel

GK.00

Schädel und Hals

9 Codes · 9 H

GK.05

Abdomen

9 Codes · 9 H

GK.10

Schwangerschaft und Gynäkologie

18 Codes · 18 H

GK.15

Herz

3 Codes · 3 H

GK.20

Bewegungsapparat und Weichteile

13 Codes · 13 H

GK.25

Gefässe mit Dopplersystemen

17 Codes · 17 H

GK.30

Fokussierte Sonografie

6 Codes · 6 H

GK.35

Sonografisch gezielte Interventionen

11 Codes · 10 H · 1 Z

GK.40

Intraoperative Sonografie

3 Codes · 3 H

GK.45

Besondere Sonografie-Darstellungen

5 Codes · 5 H

GK.50

Befundung und Bericht

1 Codes

Kumulationsregeln

Ausschluss (2)

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026