GK.35.0010
Sonografie-gesteuerte diagnostische Punktion/Biopsie/Aspiration, pro Lokalisation
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteUltraschall gross (5002)
Pflichtleistung-
AnästhesieInterventions-Aufwandsklasse I
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]40.57
Technische Leistung (TL) [TP]50.95
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]18
Raumbelegung [Min.]18
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]—
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 2 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Einschliesslich allf. Lokalanästhesie und Entlastungspunktionen, sofern solche nicht durch eine andere entsprechende Position in derselben Untersuchung bereits abgegolten sind.
Gilt auch für transthorakale Biopsie.
Unabhängig von der Methode.
Gilt auch für transthorakale Biopsie.
Unabhängig von der Methode.
Kumulationsregeln
Ausschluss (8)
- AG.00.0010Gelenkpunktion (inkl. Ganglion, Gelenkzyste, Bursa), erstes Gelenk
- AG.00.0030Anästhesie der Region Schädel/Gesicht, alle Zugänge, Nerven ausserhalb Schädelbasis
- AG.00.0040Anästhesie der Region Wirbelsäule, sakral, ohne BV-TV
- AG.00.0050Anästhesie der Region Arm und Hand
- AG.00.0060Anästhesie von peripheren Nerven, obere Extremitäten, erster Nerv
- AG.00.0080Anästhesie von Nn. intercostales, jeder Zugang, erster Nerv
- GK.35.0040Sonografie-gesteuerte Punktion von Perikard, Pleura oder Ascites, pro Lokalisation
- GK.35.0050Sonografie-gesteuerte Perikarddrainage
Einschluss (1)
- AR.05.0050Wechselzeit Sparte Ultraschall gross
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
Haben Sie Fragen zu diesem Code?
Was bedeutet GK.35.0010
14 Tage kostenlos testen — keine Kreditkarte nötig
Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026