Kapitel GP

Magnetresonanztomografie (MR)

4 Unterkapitel · 33 Codes

Kapitelinterpretation

MR-Serie

Eine erste MR-Serie (Untersuchungsgang) kann sowohl nativ als auch mit Kontrastmittel durchgeführt werden. Allf. weitere Serien sind mit der Position (GP.00.0020) abzurechen. Die Position (GP.00.0020) kann nur abgerechnet werden, falls in der gleichen Sitzung anschliessend an eine native Untersuchung ein zweiter Untersuchungsgang über dieselbe Körperregion mit Kontrastmittel stattfindet.
Vorbehalten bleiben spezielle Regelungen gemäss Interpretationen der Tarifposition.

Spezielle Leistungsinhalte der MR-Hauptleistungen

Das allfällige Anlegen einer EKG-Triggerung und die orale und/oder rektale Kontrastmittelgabe (inkl. endorektale Spule) sind ebenfalls in den jeweiligen MR-Hauptleistungen enthalten.

Vorbereitung des Patienten

Die bildgebenden Tarifpositionen beinhalten immer allf. Lokalanästhesien sowie allf. Punktionen und Injektionen zur Kontrastmittelapplikation sowie Verabreichung anderer kontrastgebender Hilfsmittel, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt.
Die Aufklärung des Patienten am Untersuchungstag im Untersuchungsraum ist Teil der Ärztlichen Leistung (GP.00.0020).

Befundung und Berichtserstellung

Befundung und Berichtserstellung werden mit den Tarifpositionen aus Kapitel GP.15 abgebildet.
Bildgebung ist grundsätzlich in Positionen der Bilderstellung und der Befundung aufgeteilt.

Unterkapitel in diesem Kapitel

GP.00

Organe

28 Codes · 26 H · 2 Z

GP.05

Interventionen

1 Codes · 1 H

GP.10

Zusätzlicher Aufwand

2 Codes · 1 H

GP.15

Befundung und Bericht

2 Codes

Kumulationsregeln

Ausschluss (3)

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026