GP.00.0070
MR Teilstück der Wirbelsäule
Klassifikation
Qualifikationen1600: Radiologie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteMagnetresonanztomografie (MR) (5008)
Pflichtleistung-
AnästhesieInterventions-Aufwandsklasse I
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]171.72
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]30
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]—
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 4 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Halswirbelsäule (HWS), Brustwirbelsäule (BWS), Lendenwirbelsäule (LWS), Sakrum inklusive Iliosakralgelenk (ISG).
Für die Verrechnung von Teilstücken müssen diese Regionen mit zwei Sequenzen abgebildet sein und im Bericht beschrieben werden.
Für die Verrechnung von Teilstücken müssen diese Regionen mit zwei Sequenzen abgebildet sein und im Bericht beschrieben werden.
Kumulationsregeln
Ausschluss (1)
- GP.05.0010MR-gesteuerte Intervention, pro 1 Min.
Einschluss (1)
- AR.05.0080Wechselzeit Sparte Magnetresonanztomografie
Hierarchie
- Zuschlagsleistung: GP.00.0020 — + Zuschlag weitere Serien MR
- Zuschlagsleistung: GP.00.0030 — + Ärztliche Leistung vor und während MR-Untersuchung
Leistungsgruppen
- LG-202Positionen, kumulierbar mit (GA.05.0010) RIS/PACS
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Was bedeutet GP.00.0070
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026