GP.15.0010
Befundung und Berichtserstellung MR
Klassifikation
Qualifikationen1600: Radiologie
LeistungstypReferenzleistung (R)
SparteBefundung Bildgebung (6400)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]52.82
Technische Leistung (TL) [TP]21.24
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]25
Raumbelegung [Min.]25
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 1 pro Hauptleistung
Medizinische Interpretation
Gilt für die ärztliche Befundung der Bilder und für den Bericht an den zuweisenden Arzt oder an die zuweisende Stelle (z.B. Versicherer).
Gilt für jede Hauptleistung separat.
Die Positionen aus dem Kapitel AA.25 können nicht zusätzlich verrechnet werden.
Gilt für jede Hauptleistung separat.
Die Positionen aus dem Kapitel AA.25 können nicht zusätzlich verrechnet werden.
Kumulationsregeln
Ausschluss (2)
- AA.25Ärztliche Berichtserstellung und Gutachten
- GP.15.0020Besonders aufwändige Befundung und Berichtserstellung MR, pro 1 Min.
Leistungsgruppen
- LG-202Positionen, kumulierbar mit (GA.05.0010) RIS/PACS
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Was bedeutet GP.15.0010
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026