JC.00.0010

Arbeitsmedizinische Konsultation und Beratung, pro 1 Min.

Klassifikation
Qualifikationen9986: Arbeitsmedizin
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer (0001)
PflichtleistungKVG/KLV: Eingeschränkte Pflichtleistung
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]1.73
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 360 pro 180 Tage

Medizinische Interpretation

Umfasst die arbeitsmedizinische Anamnese, insbesondere die professionnelle Anamnese des Patienten, die Untersuchung (soweit nicht gesondert tarifiert) sowie Beratung. Im Vordergrund stehen die Abklärung von arbeitsplatzassoziierten sowie von nicht-arbeitsplatzassoziierten Gesundheitsstörungen, insbesondere in Zusammenhang mit psycho-sozialen Risiken, dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie der Wiedereingliederung.

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Was bedeutet JC.00.0010

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026