JC.00.0030

Besprechung mit dem Arbeitgeber, pro 1 Min.

Klassifikation
Qualifikationen9986: Arbeitsmedizin
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer (0001)
PflichtleistungKVG/KLV: Eingeschränkte Pflichtleistung
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]1.73
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 180 pro 180 Tage · Maximal 60 pro Sitzung

Medizinische Interpretation

Gilt für arbeitsmedizinische Gespräche mit dem Arbeitsgeber, in An- oder Abwesenheit des Patienten, mündlich oder telefonisch, in Zusammenhang mit Abklärungen/Anpassungen des Arbeitsplatzes, mit dem Ziel des Erhalts der Beschäftigungsfähigkeit bzw der Wiedereingliederung des Patienten

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Was bedeutet JC.00.0030

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026