JE.00.0070

Kontinuierliche Blutzuckermessung CGMS: Anlegen und Instruktion durch nichtärztliches Personal

Klassifikation
Qualifikationen0501: Endokrinologie-Diabetologie, 9971: SP Pädiatrische Endokrinologie-Diabetologie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteUBR Grundversorger (0022)
Pflichtleistung-
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]65.04
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]30
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 1 pro 180 Tage

Medizinische Interpretation

Die kontinuierliche Blutzuckermessung (CGMS) wird zur Diagnostik und Anpassung der Insulintherapie bei Diabetikern oder bei der Abklärung von unklaren Hypoglykämien, insbesondere bei Verdacht Insulinom, verwendet.

Die kontinuierliche Blutzuckermessung ist insbesondere in folgenden Fällen indiziert:

- Verdacht auf nächtliche Hypoglykämien und/oder frühmorgendlichen Hyperglykämien
- Verdacht auf unerkannte Hypoglykämien, z.B. bei tiefem HbA1c ohne anamnestische Hypoglykämien
- Hohe HbA1c-Werte trotz intensivierter Insulintherapie mit scheinbar optimalisiertem Selbstmanagement
- Persistierende schwere Hypoglykämien trotz Umstellung von einer intensivierten Insulintherapie auf Insulinpumpentherapie
- Während der Schwangerschaft bei HbA1c > 6.1%, oder bei rezidivierenden Hypoglykämien trotz optimalisierte intensivierter Insulintherapie.

Das Anlegen beinhaltet die Instruktion des Patienten bezüglich der Technik des Messgerätes (Kalibration, Verhalten bei unvorgesehener Dysfunktion, Kontrolle des Blutzuckermessgerätes, welches zur Kalibration verwendet wird usw.) und die Instruktion bezüglich der Führung eines Tagebuchs.

Die Entfernung ist über (JE.00.0080) abgebildet.

Die Verrechnung des Sensors erfolgt separat gemäss GI-26 und AD-07.

Kumulationsregeln

Ausschluss (1)

  • JE.00.0060Interpretation Glukosetoleranz-Test (GTT)

Leistungsgruppen

  • LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
  • LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]

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Was bedeutet JE.00.0070

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026