JM.10.0110

Wegzeit für den Facharzt für Pathologie in auswärtigem Spital, pro 1 Min.

Klassifikation
Qualifikationen1200: Pathologie, 9991: SP Dermatopathologie
LeistungstypHauptleistung (H)
SpartePathologischer Befundungsraum (6200)
PflichtleistungKVG/KLV: Eingeschränkte Pflichtleistung
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]2.18
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 60 pro Sitzung

Medizinische Interpretation

Die für die Wegzeit massgebliche Zeit beginnt beim Verlassen des üblichen Arbeitsortes des Pathologen und endet mit dem Eintreffen am Standort des vorzunehmenden Schnellschnittes. Die Wegzeit für die Rückkehr bemisst sich nach der Zeit für Fahrt/Weg zum üblichen Standort des Pathologen. Transportkosten sind in dieser Leistung inbegriffen.

Beinhaltet die Wegzeit des Facharztes für Schnellschnitt oder Autopsie.

Kumulationsregeln

Ausschluss (1)

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Was bedeutet JM.10.0110

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026