JV.10.0030
Nichtärztliche therapeutische Pherese, pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteUBR Grundversorger (0022)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]0
Technische Leistung (TL) [TP]2.17
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]0
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 480 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Gilt für die therapeutische Plasmapherese, Erythroapherese, Thrombapherese, Leukapherese inkl. Photopherese.
Gilt für vorbereitende Tätigkeiten, die von nichtärztlichen Fachpersonen auf Anordnung des Arztes in Zusammenhang mit therapeutischen Plasmapheresen zur Autotransfusion, Erythroapheresen, Thrombapheresen, Leukapheresen inkl. Photopherese vor Beginn einer Betreuung mit notwendiger Überwachung der Vitalparameter und Notfallbereitschaft selbstständig erbracht werden:
- Vorbereitung des Patienten für die Infusion oder die endokrinologischen Tests,
- Blutentnahmen,
- Verabreichung Prämedikation,
- Gefässzugang.
Weitere Nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Gilt für vorbereitende Tätigkeiten, die von nichtärztlichen Fachpersonen auf Anordnung des Arztes in Zusammenhang mit therapeutischen Plasmapheresen zur Autotransfusion, Erythroapheresen, Thrombapheresen, Leukapheresen inkl. Photopherese vor Beginn einer Betreuung mit notwendiger Überwachung der Vitalparameter und Notfallbereitschaft selbstständig erbracht werden:
- Vorbereitung des Patienten für die Infusion oder die endokrinologischen Tests,
- Blutentnahmen,
- Verabreichung Prämedikation,
- Gefässzugang.
Weitere Nichtärztlichen Leistungen aus dem Kapitel AK dürfen nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Kumulationsregeln
Ausschluss (2)
Hierarchie
- Zuschlagsleistung: JV.10.0040 — + Ärztliche Vor- und Nachbereitung und Überwachung von Pheresen, pro 1 Min.
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
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Was bedeutet JV.10.0030
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026