JZ.00.0010

Psychosomatische Therapie, pro 1 Min.

Klassifikation
Qualifikationen9951: SP Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM)
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer (0001)
Pflichtleistung-
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]1.73
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 60 pro Sitzung

Medizinische Interpretation

Umfasst die am Symptom orientierte Behandlung, dies auf der Grundlage einer reflektierten, professionell gestalteten Arzt-Patient-Beziehung. Behandelt werden Patienten mit Erkrankungen im angestammten somatischen Fachgebiet, deren Gesundheitsstörungen wesentlich durch psychische Faktoren verursacht und/oder verstärkt werden.

- Krisenintervention;
- Behandlung bei Suchtverhalten und Suchterkrankung (psychotrope Substanzen, Alkohol, Nikotin);
- Betreuung bei funktionellen/psychosomatischen Leiden, kindlichen/adoleszenten psychischen Entwicklungsstörungen, chronischen psychischen Erkrankungen usw.

Gilt für Besprechungen mit Angehörigen und/oder Bezugspersonen jeglicher Art auch in Anwesenheit des Patienten durch den Facharzt, z.B. Besprechung mit Therapeuten, Betreuern, Behörden und weiteren Bezugspersonen.

Bei Gruppen von mindestens 6 Personen durch max. 2 Fachärzte abrechenbar. Die Leistungen des zweiten Facharztes sind über die Tarifposition (WF.00.0010) abgebildet.

Die Aufteilung der Taxpunkte der entsprechenden Tarifposition erfolgt anteilsmässig gemäss der Anzahl teilnehmender Personen (ausschlaggebend sind die Vorgaben des XML-Standards des <a href="https://www.forum-datenaustausch.ch/de/" target="_blank">Forum Datenaustausch</a>).

Kumulationsregeln

Ausschluss (3)

Leistungsgruppen

  • LG-501Positionen, die mit der Fachärztlichen Unterstützung [WF.00] kumulierbar sind

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Was bedeutet JZ.00.0010

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026