KH.00.0040
Schlafdiagnostik, respiratorische Polygrafie 'Niveau 2': Auswertung manuell durch Schlafmediziner, gemäss KLV
Klassifikation
Qualifikationen9926: FA Schlafmedizin (SGSSC), 1000: Oto-Rhino-Laryngologie, 0505: Pneumologie, 9976: SP Pädiatrische Pneumologie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSchlaflabor (0130)
PflichtleistungKVG/KLV: Eingeschränkte Pflichtleistung
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]126.77
Technische Leistung (TL) [TP]313.53
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]60
Raumbelegung [Min.]120
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 4 pro 360 Tage · Maximal 1 pro Tag
Medizinische Interpretation
Programmierung, Anlegen, Auslesen und Instruktion.
Manuelle Auswertung durch einen zertifizierten Schlafmediziner gem. <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4964_4964_4964/de" target="_blank">KLV</a>.
Kontinuierliche Aufzeichnung von mind. 4 Stunden von Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz, Atmungstätigkeit (jede Methode), Atemfluss, Effort (2 Kanäle), Lage, inkl. allf. Zusatzuntersuchungen wie z.B. Video.
Gilt nicht für Langzeitmonitoring bei Anästhesie, in der IPS usw.
Leistungserbringung und Bedingungen für die Leistungserbringung der vorliegenden Tarifposition erfolgen gemäss Richtlinien zur Zertifizierung von Zentren für Schlafmedizin und für die Erteilung des Zertifikats zur Durchführung von respiratorischen Polygraphien (Referenzdokument - KLV Anhang 1) der Schweizerische Gesellschaft für Schlafforschung, Schlafmedizin und Chronobiologie (SGSSC).
Zur Leistungsabrechnung der vorliegenden Tarifposition sind Leistungserbringer mit einem Facharzttitel Pneumologie oder ORL resp. mit dem Schwerpunkttitel pädiatrische Pneumologie berechtigt, wenn Sie eine der folgenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen:
- Zertifikat Polygrafie vor in Krafttreten des Tarifs TARDOC oder
- Fähigkeitsausweis Schlafmedizin.
Manuelle Auswertung durch einen zertifizierten Schlafmediziner gem. <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4964_4964_4964/de" target="_blank">KLV</a>.
Kontinuierliche Aufzeichnung von mind. 4 Stunden von Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz, Atmungstätigkeit (jede Methode), Atemfluss, Effort (2 Kanäle), Lage, inkl. allf. Zusatzuntersuchungen wie z.B. Video.
Gilt nicht für Langzeitmonitoring bei Anästhesie, in der IPS usw.
Leistungserbringung und Bedingungen für die Leistungserbringung der vorliegenden Tarifposition erfolgen gemäss Richtlinien zur Zertifizierung von Zentren für Schlafmedizin und für die Erteilung des Zertifikats zur Durchführung von respiratorischen Polygraphien (Referenzdokument - KLV Anhang 1) der Schweizerische Gesellschaft für Schlafforschung, Schlafmedizin und Chronobiologie (SGSSC).
Zur Leistungsabrechnung der vorliegenden Tarifposition sind Leistungserbringer mit einem Facharzttitel Pneumologie oder ORL resp. mit dem Schwerpunkttitel pädiatrische Pneumologie berechtigt, wenn Sie eine der folgenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen:
- Zertifikat Polygrafie vor in Krafttreten des Tarifs TARDOC oder
- Fähigkeitsausweis Schlafmedizin.
Kumulationsregeln
Ausschluss (1)
- KH.00.0030Schlafdiagnostik, respiratorische Polygrafie 'Niveau 1': Auswertung halbautomatisch, gemäss KLV
Hierarchie
- Zuschlagsleistung: KH.00.0050 — + Therapeutische Intervention während Schlafdiagnostik
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
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Was bedeutet KH.00.0040
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026