MP.00.0010
Neurologische bzw. neuropädiatrische Behandlung, pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen0700: Neurologie, 9970: SP Neuropädiatrie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteUBR Grundversorger (0022)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]2.17
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
MengenbeschränkungenMaximal 300 pro 180 Tage · Maximal 70 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Gilt für die Behandlung von neurologischen, neuropädiatrischen Erkrankungen, die komplexe diagnostische oder therapeutische Massnahmen erfordern.
Sie gilt für die Behandlung von neurologischen Erkrankungen, die zu vorzeitiger Behinderung oder Tod führen, für die Behandlung von chronisch-neurologischen Erkrankungen, sowie für verhaltensneurologische und entwicklungsneurologische Behandlungen.
Sie gilt für die Behandlung von neurologischen Erkrankungen, die zu vorzeitiger Behinderung oder Tod führen, für die Behandlung von chronisch-neurologischen Erkrankungen, sowie für verhaltensneurologische und entwicklungsneurologische Behandlungen.
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
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Was bedeutet MP.00.0010
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026