RG.05.0010

Untersuchung mit dem Ohrmikroskop pro Seite

Seitenangabe erforderlich
Klassifikation
Qualifikationen1000: Oto-Rhino-Laryngologie
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteUBR ORL (0018)
Pflichtleistung-
AnästhesieInterventions-Aufwandsklasse I
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]4.23
Technische Leistung (TL) [TP]5.17
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]2
Raumbelegung [Min.]2
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
Seitenangabe erforderlichBei dieser Leistung muss die Seite angegeben werden.
MengenbeschränkungenMaximal 1 pro Seite · Maximal 2 pro Sitzung

Medizinische Interpretation

Gilt nicht für die Untersuchung mit dem Handotoskop.

Kumulationsregeln

Ausschluss (2)

  • CG.10.0010Erschwerte Gehörgangsreinigung beim Kind bis 12 Jahren, pro Seite
  • RG.00.0010Spezialisierter ORL-Status

Einschluss (1)

Hierarchie

  • Zuschlagsleistung: RG.00.0020 — + Biopsie(n) im Gehörgang, pro Seite
  • Zuschlagsleistung: RG.00.0030 — + Erschwerte Gehörgangsreinigung mittels Ohrmikroskop, pro Seite
  • Zuschlagsleistung: RG.00.0040 — + Ohrreinigung bei Status nach Tympanoplastik/Radikaloperation, mittels Ohrmikroskop, pro Seite
  • Zuschlagsleistung: RG.00.0050 — + Zuschlag für Untersuchung mit Ohrmikroskop bei Kindern bis 7 Jahren
  • Zuschlagsleistung: RG.00.0060 — + Zuschlag für erschwerte Gehörgangsreinigung mittels Mikroskop oder für Vestibularisprüfung bei Kindern bis 7 Jahren

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Was bedeutet RG.05.0010

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026