VG.15.0070

Schwangerschaftsabbruch medikamentös, pro 1 Min.

Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer (0001)
Pflichtleistung-
Anästhesie
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]1.73
Faktor AL
Faktor TL
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
Geschlechtweiblich
MengenbeschränkungenMaximal 15 pro Sitzung

Medizinische Interpretation

Inkl. Beratung, Besprechung der Medikamentenwirkung und Medikamentenabgabe.

Die Beratung kann über mehrere Kontakte mit der Patientin stattfinden.

Die Überwachung in der Überwachungsstation wird mit Position (AM.00.0010) abgerechnet.

Die Überwachung im Gebärsaal wird mit Position (VG.15.0075) abgerechnet.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach Art. 30 KVG Strafloser Abbruch der Schwangerschaft und Art. 119 StGB Strafloser Schwangerschaftsabbruch.

Kumulationsregeln

Ausschluss (1)

Leistungsgruppen

  • LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
  • LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]

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Was bedeutet VG.15.0070

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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026