VG.15.0070
Schwangerschaftsabbruch medikamentös, pro 1 Min.
Klassifikation
Qualifikationen9999: Alle
LeistungstypHauptleistung (H)
SparteSprechzimmer (0001)
Pflichtleistung-
Anästhesie—
Quant. Dignität1
BehandlungsartA
Taxpunkte
Ärztliche Leistung (AL) [TP]2.11
Technische Leistung (TL) [TP]1.73
Faktor AL—
Faktor TL—
Faktor AL Referenz1.00
Zeitaufwand
Leistung i.e.S. [Min.]1
Raumbelegung [Min.]1
Vor-/Nachbereitung [Min.]0
Wechselzeit [Min.]0
Befundung [Min.]0
Zusatzzeit [Min.]0
Einschränkungen
Geschlechtweiblich
MengenbeschränkungenMaximal 15 pro Sitzung
Medizinische Interpretation
Inkl. Beratung, Besprechung der Medikamentenwirkung und Medikamentenabgabe.
Die Beratung kann über mehrere Kontakte mit der Patientin stattfinden.
Die Überwachung in der Überwachungsstation wird mit Position (AM.00.0010) abgerechnet.
Die Überwachung im Gebärsaal wird mit Position (VG.15.0075) abgerechnet.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach Art. 30 KVG Strafloser Abbruch der Schwangerschaft und Art. 119 StGB Strafloser Schwangerschaftsabbruch.
Die Beratung kann über mehrere Kontakte mit der Patientin stattfinden.
Die Überwachung in der Überwachungsstation wird mit Position (AM.00.0010) abgerechnet.
Die Überwachung im Gebärsaal wird mit Position (VG.15.0075) abgerechnet.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach Art. 30 KVG Strafloser Abbruch der Schwangerschaft und Art. 119 StGB Strafloser Schwangerschaftsabbruch.
Leistungsgruppen
- LG-053Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen aus den Kapiteln [CA.00], [CA.05], [CA.10]
- LG-054Positionen, kumulierbar mit hausärztlichen Leistungen im Rahmen von Palliative Care aus den Kapiteln [CA.15]
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Was bedeutet VG.15.0070
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026