Kapitel WA
Anästhesie
6 Unterkapitel · 19 Codes
Kapitelinterpretation
Anästhesieführung
Die Leistungen des Facharztes für Anästhesie umfasst die gesamte Anästhesieführung und beinhaltet folgende Tätigkeiten:
Die Leistungen des Kapitels WA.05 enthalten eine Wechselzeit gemäss GI-14.
Der Leistungsinhalt umfasst inhalative und/oder intravenöse und/oder regionale Verfahren (z.B. epidural, spinal, Nervenblockaden). Insbesondere gehören dazu die Intubation (jede Methode, auch fiberoptisch), die Beatmung, die Infusionstherapie inkl. Blutersatz mit den entsprechenden Zugängen, das invasive und/oder nichtinvasive Monitoring inkl. orientierender transoesophagealer Echokardiografie, die Hibernation bei ECC, die Reanimation.
- Anästhesiologische Evaluation WA.00
- Ein- und Ausleitung Anästhesie WA.05
- Tätigkeit des Anästhesisten während der operativen Versorgung (Anästhesiezeit) WA.10
- Postoperative Betreuung Anästhesie WA.15
Die Leistungen des Kapitels WA.05 enthalten eine Wechselzeit gemäss GI-14.
Der Leistungsinhalt umfasst inhalative und/oder intravenöse und/oder regionale Verfahren (z.B. epidural, spinal, Nervenblockaden). Insbesondere gehören dazu die Intubation (jede Methode, auch fiberoptisch), die Beatmung, die Infusionstherapie inkl. Blutersatz mit den entsprechenden Zugängen, das invasive und/oder nichtinvasive Monitoring inkl. orientierender transoesophagealer Echokardiografie, die Hibernation bei ECC, die Reanimation.
Interventions-Aufwandklasse (IAK)
Die Interventions-Aufwandklassen (IAK) orientieren sich an den typischen Merkmalen:
- Anästhesie Schwierigkeitsgrad
- Art der Lagerung
- Typischer Aufwand für Desinfektion, Abdeckung und Einrichten der Instrumente
Interventions-Aufwandklasse (IAK) und Monitored Anesthesia Care (MAC)
Die Einteilung in die vier Interventions-Aufwandklassen (IAK) erfolgt auf Grund der Art der ärztlichen Leistung entsprechend des Anästhesieaufwandes.
Die Monitored Anesthesia Care (MAC) und IAK sind in der Regel bei den Leistungen angegeben, bei denen eine Anästhesie durch einen Facharzt für Anästhesie in Frage kommt. Wird eine MAC anstelle einer IAK durchgeführt, gilt die bei der entsprechenden Leistung angegebene IAK nicht. Abgerechnet werden darf nur die effektiv durchgeführte Anästhesie/MAC sowie die zu dieser IAK/MAC gehörende OP-Sockelleistung.
Monitored Anesthesia Care (MAC):
Überwachung durch den Anästhesisten während des Eingriffs oder der diagnostischen Massnahme, gegebenenfalls unter Lokalanästhesie. MAC umfasst entweder die Bereitschaftsfunktion des Anästhesisten, ohne Anwendung von Hypnotika oder Analgetika (Stand-by) oder eine leichte Sedierung / Analgosedierung.
Voraussetzungen MAC:
**Interventions-Aufwandklasse (IAK) I:
Anästhesieleistung ohne Erhöhung des Aufwands:**
zum Beispiel: kleinere operative Versorgung an Extremitäten, Weichteiloperationen am Rumpf, operative Versorgung am äusseren männlichen/weiblichen Genitale, Curettagen, Hysteroskopien, operative Versorgung an Portio.
**Interventions-Aufwandklasse (IAK) II:
Anästhesieleistung mit Erhöhung des Aufwands:**
zum Beispiel: Operation in Bauchlage; ophthalmologische, otologische, urologische Operationen (ohne Operationen am äusseren Genitale sowie an Nebennieren, Nieren, Nierenbecken und Ureteren); vaginale und geburtshilfliche operative Versorgung.
**Interventions-Aufwandklasse (IAK) III:
Anästhesieleistung mit starker Erhöhung des Aufwands:**
zum Beispiel: laparoskopische, thorakoskopische Eingriffe, maxilläre, rhinologische, pharyngeale und laryngologische Eingriffe, Wirbelsäuleneingriffe, Craniotomien, Kinder bis zu 2 Jahren.
**Interventions-Aufwandklasse (IAK) IV:
Anästhesieleistung mit ausserordentlichem Aufwand.**
Bei Leistungen ohne hinterlegte Interventions-Aufwandklasse (IAK) kann bei begründbarer Notwendigkeit Monitored Anesthesia Care (MAC) durchgeführt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Muss bei Positionen mit hinterlegter MAC der Atemweg gesichert werden, kann Interventions-Aufwandklasse (IAK) I verrechnet werden, bspw. bei unkooperativen und/oder vitalgefährdeten Patienten.
Der medizinische Grund für die Anwendung einer höheren Interventions-Aufwandklasse (IAK) muss dokumentiert, und auf Verlangen der Versicherung mitgeteilt werden.
Die Monitored Anesthesia Care (MAC) und IAK sind in der Regel bei den Leistungen angegeben, bei denen eine Anästhesie durch einen Facharzt für Anästhesie in Frage kommt. Wird eine MAC anstelle einer IAK durchgeführt, gilt die bei der entsprechenden Leistung angegebene IAK nicht. Abgerechnet werden darf nur die effektiv durchgeführte Anästhesie/MAC sowie die zu dieser IAK/MAC gehörende OP-Sockelleistung.
Monitored Anesthesia Care (MAC):
Überwachung durch den Anästhesisten während des Eingriffs oder der diagnostischen Massnahme, gegebenenfalls unter Lokalanästhesie. MAC umfasst entweder die Bereitschaftsfunktion des Anästhesisten, ohne Anwendung von Hypnotika oder Analgetika (Stand-by) oder eine leichte Sedierung / Analgosedierung.
Voraussetzungen MAC:
- Der Anästhesist befindet sich während des Eingriffs/der Massnahme am Patienten und überwacht diesen
- Der Patient bleibt auf Ansprache weckbar und seine Spontanatmung ohne mechanische Unterstützung suffizient
**Interventions-Aufwandklasse (IAK) I:
Anästhesieleistung ohne Erhöhung des Aufwands:**
zum Beispiel: kleinere operative Versorgung an Extremitäten, Weichteiloperationen am Rumpf, operative Versorgung am äusseren männlichen/weiblichen Genitale, Curettagen, Hysteroskopien, operative Versorgung an Portio.
**Interventions-Aufwandklasse (IAK) II:
Anästhesieleistung mit Erhöhung des Aufwands:**
zum Beispiel: Operation in Bauchlage; ophthalmologische, otologische, urologische Operationen (ohne Operationen am äusseren Genitale sowie an Nebennieren, Nieren, Nierenbecken und Ureteren); vaginale und geburtshilfliche operative Versorgung.
**Interventions-Aufwandklasse (IAK) III:
Anästhesieleistung mit starker Erhöhung des Aufwands:**
zum Beispiel: laparoskopische, thorakoskopische Eingriffe, maxilläre, rhinologische, pharyngeale und laryngologische Eingriffe, Wirbelsäuleneingriffe, Craniotomien, Kinder bis zu 2 Jahren.
**Interventions-Aufwandklasse (IAK) IV:
Anästhesieleistung mit ausserordentlichem Aufwand.**
Bei Leistungen ohne hinterlegte Interventions-Aufwandklasse (IAK) kann bei begründbarer Notwendigkeit Monitored Anesthesia Care (MAC) durchgeführt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Muss bei Positionen mit hinterlegter MAC der Atemweg gesichert werden, kann Interventions-Aufwandklasse (IAK) I verrechnet werden, bspw. bei unkooperativen und/oder vitalgefährdeten Patienten.
Der medizinische Grund für die Anwendung einer höheren Interventions-Aufwandklasse (IAK) muss dokumentiert, und auf Verlangen der Versicherung mitgeteilt werden.
Im Rahmen der Narkose verwendete Gase
Im Rahmen der anästhesiologischen Leistungen verwendete Medizinalgase (Sauerstoff, Luft) sind Teil der Infrastruktur und/oder Personalleistung (IPL) und somit nicht separat verrechenbar.
Interventions-Aufwandklassen (IAK)-Wechsel bei Mehrfacheingriffen
Werden während einer Operation oder einer operativen Versorgung mehrere Leistungen erbracht, die unterschiedlichen Interventions-Aufwandklasse (IAK) angehören, so können für die Ein- und Ausleitung WA.05, Anästhesiezeit WA.10 sowie die Postoperative Betreuung WA.15 jene Tarifpositionen verrechnet werden, die der Leistung mit der höchsten Interventions-Aufwandklasse (IAK) entsprechen.
Angabe der Bezugsziffer(n)
Bei der Verrechnung der Tätigkeit des Anästhesisten WA.10 müssen die Tarifposition(en) der dazugehörenden Leistung(en) (diagnostische Massnahme/Intervention/Operation/Geburt) als Bezug angegeben werden.
Ausnahmen sind ausdrücklich bei der Abrechnung zu begründen.
Ausnahmen sind ausdrücklich bei der Abrechnung zu begründen.
Erhöhung von MAC oder Interventions-Aufwandklasse
Gilt für die Einleitung, Anästhesiezeit, Ausleitung und postoperative Betreuung:
Bei Mehrfacheingriffen kommt die höher verrechenbare Interventions-Aufwandklasse zur Anwendung.
In folgenden Fällen kann die Interventions-Aufwandklasse (IAK) in begründeten Fällen um eine Klasse erhöht werden:
Das Upgrading der IAK muss schriftlich festgehalten und auf Verlangen dem Versicherer mitgeteilt werden.
Bei Kindern bis zu 2 Jahren gilt im Minimum die Interventions-Aufwandklasse (IAK) III.
Bei Mehrfacheingriffen kommt die höher verrechenbare Interventions-Aufwandklasse zur Anwendung.
In folgenden Fällen kann die Interventions-Aufwandklasse (IAK) in begründeten Fällen um eine Klasse erhöht werden:
- Kinder bis zu 7 Jahren
- Patienten > 70 Jahren
Das Upgrading der IAK muss schriftlich festgehalten und auf Verlangen dem Versicherer mitgeteilt werden.
Bei Kindern bis zu 2 Jahren gilt im Minimum die Interventions-Aufwandklasse (IAK) III.
Sonografie-gesteuerte Plexus- und Nervenblockade
Die Sonografie-gesteuerte Plexus- und Nervenblockade darf mit den Leistungen Einleitung Anästhesie WA.05 kumuliert werden. Siehe Tarifposition (GK.35.0070).
Patientensicherheit 'Sign In'
Tätigkeitsinhalt Sign In (vor Einleitung des Anästhesieverfahrens):
- Überprüfung von Patientenidentität, Eingriffsart, Eingriffsort, geplantem Anästhesieverfahren, dokumentierter Patientenaufklärung/Patienteneinwilligung und Markierung des Eingriffsorts
- Anästhesiesicherheitskontrollen und Briefing
- Einschätzung patientenspezifischer Risiken (Allergien, Atemweg/Aspirationsrisiko, Blutverlust)
- Überprüfung der Zuweisung zum richtigen OP-Saal
Unterkapitel in diesem Kapitel
WA.00
Anästhesiologische Evaluation
1 Codes · 1 H
WA.05
Ein- und Ausleitung
5 Codes
WA.10
Anästhesiezeit
5 Codes
WA.15
Postoperative Betreuung
5 Codes
WA.20
Standby bei Steisslage/Mehrlingen, Peridualanästhesie (PDA), PCA-/Schmerzkatheter-Überwachung
2 Codes · 2 H
WA.25
Reanimation
1 Codes · 1 H
Kumulationsregeln
Ausschluss (3)
- AA.20.0030Feinnadelpunktion zur Entnahme von Gewebe und anderem Material, pro Lokalisation
- MA.00.0170Transkutane Messung des Sauerstoffpartialdruckes, inkl. Provokations-Test
- RG.55.0010Tracheale Intubation, jede Methode
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Quelle: OAAT, Organisation ambulante ärztliche Tarifentwicklung — TARDOC V26 (1.4c_251128_2), Gültig ab 01.01.2026